Ein bestehendes Unternehmen hat zwei grundlegende Möglichkeiten, an einem neuen Standort in Deutschland tätig zu werden:
- durch Gründung eines selbstständigen Tochterunternehmens mit einer eigenen Rechtsform oder
- durch Gründung einer Niederlassung, in Form einer:
– selbstständigen Zweigniederlassung oder einer
– unselbstständigen Zweigniederlassung (sog. Betriebsstätte)
Ob Sie ein gänzlich neues Unternehmen gründen oder eine Niederlassung ist abhängig von vielen Faktoren: Steuern, Unternehmensorganisation, Unternehmensziele etc. Die folgende Fragenliste gibt einen Eindruck, welche Faktoren eine Rolle spielen können.
Die nachfolgenden Informationen zu den Gründungsformalitäten der einzelnen Gesellschaftsformen können Ihnen erste Hinweise auf die für Sie passende Rechtsform geben. Sie sollten diese zentrale Entscheidung aber unbedingt zusätzlich mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater klären.
Tochterunternehmen / Neugründung
Für die Gründung eines selbstständigen Tochterunternehmens (oder eines gänzlich neuen Unternehmens) müssen Sie sich zwischen den folgenden möglichen Rechtsformen entscheiden:
- Einzelunternehmung
- GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- OHG – Offene Handelsgesellschaft
- KG – Kommanditgesellschaft
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- AG – Aktiengesellschaft
Neben diesen Rechtsformen gibt es noch Mischformen, auf die wir an dieser Stelle nicht eingehen.
Niederlassung
Bei der Gründung einer Niederlassung müssen Sie entscheiden, ob diese selbstständig oder unselbstständig vom Mutter-Unternehmen organisiert ist.