Unternehmensgründung – Rechtsformen im Vergleich

RechtsformEinzelkaufmännisches Unternehmen
GbR / OHGKGGmbHAG
RechtsgrundlagenBGB, bei Eintragung in das Handelsregister HGB§§ 705-740 BGB, OHG: zusätzlich §§ 105-160 HGB)§§ 161-171a HGB und §§ 705-740 BGBGmbH-GesetzAktiengesetz
UnternehmensformEin-Personen-GesellschaftPersonengesellschaftPersonengesellschaftKapitalgesellschaftKapitalgesellschaft
Gründungskapital / Einlage25.000 €50.000 €
HaftungUnternehmer haftet mit seinem gesamten PrivatvermögenGesamthandvermögen: Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten privaten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der GesellschaftKomplementäre haften uneingeschränkt, Kommanditisten nur in Höhe ihrer EinlagenHaftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Firmenvermögen.Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen (Aktien).
LeitungInhaberJeder Gesellschafter, sofern nicht vertraglich anders geregeltKomplementär(e)GeschäftsführerVorstand
VorteileKreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.

 

Geringe Gründungsformalitäten und –kosten.

Entscheidungsbefugnisse beim Inhaber.

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich.

Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.

 

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich.

Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.

 

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich.

Trennung Privat- und Gesellschaftsvermögen.

 

Begrenzte Haftung.

Sacheinlagen zur Gründung möglich.

Geschäftsführer muss nicht Gründer sein.

Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe.

Trennung Privat- und Gesellschaftsvermögen.

 

Erleichterte AG-Gründung durch die sog. „Kleine AG“.

NachteileHaftung des Eigentümers mit Privatvermögen.

 

Geringe soziale Absicherung.

Haftung der Gesellschafter für Gesamtverbindlichkeiten mit privatem VermögenHaftung der Komplementäre für Gesamtverbindlichkeiten mit privatem VermögenHoher Gründungsaufwand.

 

Stammkapital.

Gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten.

Kreditwürdigkeit durch Haftungsbeschränkung begrenzt.

Höherer Gründungsaufwand als GmbH.

 

Stammkapital.

Gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten.

Kein unmittelbarer Einfluss der Aktionäre .

Die Tabelle „Rechtsformen im Vergleich“ finden sie hier als pdf – diese Version eignet sich auch für den Ausdruck.