Unternehmensgründung – OHG – Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) besteht aus zwei oder mehreren Gesellschaftern. Die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter werden in der Regel über einen Gesellschafter-Vertrag geregelt.

Wesentliches Kennzeichen der oHG ist, dass sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter in vollem Umfang gehaftet wird.

Zur Gründung einer oHG benötigen Sie kein Mindestkapital. Das Verhätlnis der Gesellschafter wird i.d.R. über einen Gesellschaftervertrag geregelt. Die oHG wird kaufmännisch geführt und ist in das Handelsregister einzutragen.