Unternehmensgründung – KG – Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (=Komplementären) und mindestens einem Gesellschafter, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage beschränkt ist (=Kommanditist), besteht.

Die Gesellschaft ist in das Handelsregister einzutragen; der Eintrag muss die Haftungssumme des Kommanditisten beinhalten.

Die Gründung einer KG erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrages. Der Firmenname der KG muss einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten, also bspw. *Müller Dienstleistungs KG*.