Die Gründung eines Unternehmens als Einzelunternehmung eignet sich als Einstiegsform für kleingewerbliche Unternehmen. Die Gründungsformalitäten halten sich in engen Grenzen: Sie müssen das Unternehmen lediglich beim Gewerbeamt anmelden.
Geführt wird das Unternehmen vom Inhaber allein. Dieser haftet persönlich mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Das Unternehmen muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden (kann aber auf freiwilliger Basis eingetragen werden). Ist das Unternehmen nicht in das Handelsrgister eingetragen, muss keine detaillierte Buchführung unterhalten werden, es genügt die einfache Einnahme- / Überschuss-Rechnung.
Hinweis: die Möglichkeit, Ihr Unternehmen als Einzelunternehmung zu führen, ist begrenzt. Sobald ihre Unternehmenstätigkeit sich ausweitet und gewisse Grenzen überschreitet , sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Unternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen (s. > Handelsregister > Rechtsfolgen) und in das Handelsregister einzutragen.
Der Vorteil dieser Rechtsform liegt in dem unkomplizierten Gründungsverfahren, dem geringen Kapitalbedarf und der Tatsache, dass Sie alleine über die Geschicke des Unternehmens bestimmen.