Merkmale einer Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist eine sog. Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter (Aktionäre) der AG sind über Anteile (Aktien) an der Gesellschaft beteiligt. Sie haften nicht persönlich, sondern lediglich die AG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine Aktiengesellschaft ist immer eine Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und somit zwingend in das Handelsregister einzutragen.
Die Geschäfte einer AG werden unter einer *Firma* geführt. Firma meint hier den Namen des Unternehmens mit Rechtsformzusatz (Aktiengesellschaft oder AG), wie er im Handelsregister eingetragen ist.
Wichtig: setzen Sie sich vor Gründung der Gesellschaft mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg in Verbindung, um zu prüfen, ob die von Ihnen geplante Bezeichnung des Unternehmens (= Firma) formal zulässig ist.
Die innere Verfassung der Aktiengesellschaft ist gesetzlich stärker geregelt als bei anderen Rechtsformen (Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch (HGB)).
Organe
Das Aktiengesetz schreibt die folgenden Organe einer AG zwingend vor:
- Vorstand
Der Vorstand einer AG besteht aus einer oder mehreren Personen und wird durch den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Dem Vorstand obliegt die alleinige Führung der Geschäfte, er ist nicht an Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates gebunden. - Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstands zu kontrollieren und zu unterstützen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung der Aktionäre gewählt werden. (Beschäftigt die Gesellschaft mehr als 500 Mitarbeiter, ist mindestens ein Drittel der Aufsichtsratssitze mit gewählten Vertretern der Belegschaft zu besetzen.) - Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre eines Unternehmens. Sie wählt den Aufsichtsrat und erteilt die Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat.
Gründungsvoraussetzungen
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist keine Mindesanzahl von Gesellschaftern notwendig. Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens 50.000 € und kann durch Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden.
Gründungsschritte
- Feststellung der Satzung (Gesellschaftervertrag)
Die Satzung einer AG muss folgende Angaben enthalten:- Firma (Bezeichnung des Unternehmens mit Rechtsformzusatz)
- Sitz der Gesellschaft (Sitz des Unternehmens, der Geschäftsleitung oder der Verwaltung)
- Gegenstand des Unternehmens (=Art der Geschäftstätigkeit, insbesondere Art der Erzeugnisse und Dienstleistungen, die produziert/gehandelt werden)
- Höhe des Grundkapitals
- Nennbetrag und Zahl der Aktien (Nennbetrag mind. 1 €)
- Gattung der Aktien (Stamm- / Vorzugsaktien)
- Art der Aktienausstellung (Inhaber- / Namensaktien)
- Zahl der Vorstandsmitglieder
- Form der Bekanntmachungen.
- Notarielle Protokollierung und Beglaubigung
Die Feststellung der Satzung wird von einem Notar protokolliert und von diesem beglaubigt. - Aufbringung des Grundkapitals
Das Grundkapital zur Gründung einer AG beträgt mindestens 50.000 €. Dies ist durch die Gründer in Form von Bar- oder Sacheinlagen aufzubringen. Hierfür erhalten sie Anteilsscheine (Aktien). Die Übergabe der Aktien wird notariell protokolliert. - Bestellung der Organe
Für das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft muss zunächst ein Aufsichtsrat sowie ein Abschlussprüfer bestellt werden. Diese Bestellungen werden notariell beurkundet. Der Vorstand kann formlos vom Aufsichtsrat bestellt werden. - Gründungsbericht und Prüfbericht erstellen
Die Gründer der AG müssen einen schriftlichen Bericht über den Gründungsvorgang der Gesellschaft erstellen, der von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft wird. Unter bestimmten Umständen ist ein externer Prüfer hinzuzuziehen, der einen gesonderten Prüfbericht erstellt. - Eintrag in das Handelsregister
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Aktiengesellschaft als eigene juristische Person und ist damit voll geschäftsfähig. Zur schriftlichen Anmeldung beim Amtsgericht müssen alle Gründer, der Vorstand und der Aufsichtsrat persönlich erscheinen. Eine Liste aller notwendigen Dokumente und Angaben finden Sie auf der Checkliste Handelsregister. - Prüfung durch das Amtsgericht
Das zuständige Amtsgericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Korrektheit und Vollständigkeit. Bei Unklarheiten wird die zuständige Industrie- und Handelskammer gutachterlich hinzugezogen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der AG in das Handelsregister. - Veröfentlichung
Der im Handelsregister eingetragene Text wird für die Gesellschaft kostenpflichtig im Bundesanzeiger und mindestens einer weiteren Tageszeitung veröffentlicht.