Nachhaltigkeit: Finanzierung und Berichtspflichten

Was kommt im Rahmen der „Sustainable Finance“, also der Nachhaltigkeit im Finanzsystem, auf Unternehmen zu und wie können sie sich darauf vorbereiten?

Seitens der Politik werden neue Hebel entwickelt, um die Finanzbranche stärker in die Förderung der europäischen Nachhaltigkeitsziele einzubinden und darüber hinaus auch Nachhaltigkeitsaktivitäten von größeren Unternehmen transparent zu machen. Auf diesem Wege soll Nachhaltigkeit in Unternehmen vorangetrieben werden. Hintergrund ist das Ziel der Europäischen Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Taxonomie (Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852) ist eine Richtschnur für die Nachhaltigkeitsbewertung. Die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie definieren konkrete und produktbezogene Kriterien, anhand derer Unternehmenstätigkeiten als nachhaltig bzw. nicht nachhaltig eingestuft werden.

Ob ein Unternehmen die eigene „Taxonomie-Compliance“ offenlegen muss, hängt auch davon ab, ob es im Rahmen der CSR-Richtlinie berichtspflichtig ist. Die EU plant mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine Ausweitung der nicht-finanziellen Berichterstattungspflicht (Non-Financial Reporting Directive – NFRD, in Deutschland umgesetzt durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Eine Kurzübersicht mit weiterführenden Links finden Sie hier im PDF der IHK Bonn/Rhein-Sieg.