Sebastian Römer

Stadt Bornheim - Fachbereich 11.2 - Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung, Ehrenamt, Partnerschaften, Stadtarchiv

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Internationales – Beschäftigung von Flüchtlingen

Die aktuelle Migrationsbewegung stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, die auch für Unternehmen von großer Bedeutung sind.

Einerseits bietet der Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte neue Chancen und Potentiale für Unternehmen zur Überwindung des Fachkräftemangels in Deutschland und durch die Beschäftigung von Flüchtlingen wird ein wichtiger Beitrag zu deren Integration geleistet.

Andererseits sind auch Risiken zu beachten. Daher ist es wichtig, dass sich Unternehmen über die besondere Rechtssituation und den Aufenthaltsstatus der geflüchteten Menschen informieren und die Möglichkeiten und Hürden einer Anstellung von Migranten kennen lernen können.

Rechtsanwältin Anja Stümper von der Kanzlei Meyer-Köring hat in einer Präsentation die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen sowie arbeitsrechtliche Besonderheiten zusammengefasst. Für anerkannte Asylbewerber und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis bestehen keine Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt. Für Asylsuchende im laufenden Verfahren mit lediglich einer Aufenthaltsgestattung oder auch nur mit Duldungsstatus gilt eine dreimonatige Wartefrist bis die Ausländerbehörde die Beschäftigung erlauben kann, wobei zusätzlich nach erfolgter Vorrangprüfung die Zustimmung der Agentur für Arbeit erforderlich ist. Ausnahmen gibt es für Hochqualifizierte („Blaue Karte EU“) und für die Beschäftigung in Mangelberufen (z.B. im Pflegebereich). Weitere Ausnahmen oder alternative Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen bietet die Übernahme in die Berufsausbildung oder in ein betriebliches Praktikum. Nähere Informationen, die in der Präsentation zusammengefasst sind, finden Sie hier.

Um den Einstieg in die Beschäftigung von Flüchtlingen zu erleichtern, hat die Bundesagentur für Arbeit in einem Papier Informationen für Arbeitgeber zusammengestellt. Zu beachten sind u.a. je nach Status der Flüchtlinge Besonderheiten bei deren Beschäftigung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um Flüchtlingen in Einklang mit dem Betreuungssystem die berufliche Erstausbildung zu ermöglichen, hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg das Programm „Individuelle Integration durch Ausbildung“ aufgestellt. Nähere Informationen finden Sie hier.

Über die Aneignung der deutschen Sprache als Schlüssel für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migrannten besteht weitgehend Konsens. Auf die vielfältigen Angebote von öffentlichen und privaten Bildungsträgern für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) in Integrationskursen wird verwiesen.