Gewerbegrundstücke
Die Preise für voll erschlossene Gewerbegrundstücke (GE) der Stadt Bornheim sind abhängig vom jeweiligen Standort und können auf Anfrage mitgeteilt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie durch Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim oder direkt in den Standortinformation zu den einzelnen Gewerbegebieten (Lageplan) auf den folgenden Seiten.
Realsteuerhebesätze im Kammerbezirk Bonn/Rhein-Sieg
Die Realsteuerhebesätze der Städte und Kommunen im Kammerbezirk Bonn / Rhein-Sieg unterscheiden sich nicht wesentlich. Der Gewerbesteuersatz der Stadt Bornheim liegt für 2017 bei 525 v.H. und der Grundsteuersatz B für 2017 bei 580 v.H. Beide Steuersätze liegen etwa im Durchschnitt des Rhein-Sieg-Kreises. Eine vergleichende Aufstellung der Steuerhebesätze bis zum Jahr 2017 finden Sie hier:
Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer B (Quelle IHK Köln)
Ein Berechnungsbeispiel der IHK Frankfurt zeigt, dass geringfügige Unterschiede der Hebesteuersätze der Kommunen verhältnismäßig geringe Auswirkungen auf die Gewerbesteuerzahlung der Unternehmen haben (Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 3,5% x Hebesatz). Da kann die Unternehmensrechtsform entscheidender sein, da hier Freibeträge eingerechnet werden können.