Gewerbeanmeldung – Checkliste

Wer muss sein Gewerbe anmelden?

Alle Selbständigen mit Ausnahme von Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen müssen Ihre Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anmelden.

Was ist vorab notwendig?

Klären Sie unbedingt, ob Ihr Gewerbe einer bestimmten Genehmigungspflicht unterliegt.
(s. Genehmigungspflicht)

Falls Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, halten Sie einen Auszug Ihres Eintrags zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweispapiere
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • gewerblicher Mietvertrag (falls vorhanden)
  • für Handwerker: Handwerkskarte
  • für Ausländer: Aufenthaltsgenehmigung
  • € 20.- für die Verwaltungsgebühr

Wo wird die Gewerbeanmeldung vorgenommen?

Zuständig für die Gewerbeanmeldung in Bornheim ist die Stadtverwaltung (Amt 3.3 Ordnungswesen, Gewerbeangelegenheiten), Rathausstraße 2,
53332 Bornheim (siehe Behörde).