Gewerbeanmeldung

Eine gewerbliche Tätigkeit muss i.d.R. beim lokalen Gewerbeamt angemeldet werden. Aber: nicht jede selbständige Tätigkeit ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Einige Berufsgruppen fallen nicht hierunter und müssen sich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hierzu zählen:

Freiberufler
Definition lt. EStG. Freiberuflich tätige Personen und Unternehmen müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, sondern melden sich direkt beim  zuständigen Finanzamt an.

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
Für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe gilt dasselbe wie für Freiberufler. Sie melden Sich direkt beim Finanzamt an und nicht beim Gewerbeamt.

Sonderfall Handwerk: Handwerksunternehmen unterliegen besonderen Auflagen – vor der Anmeldung müssen Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle eingetragen werden. Für Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die  Handwerkskammer Köln.

Alle übrigen Unternehmen sind verpflichtet, ihr Gewerbe dem zuständigen (lokalen) Gewerbeamt anzuzeigen. Auch Zweigniederlassungen, Vertriebsbüros und unselbstständige Filialen müssen am Betriebssitz angemeldet werden.

Vorbereitung

Bevor Sie die Gewerbeanmeldung vollziehen, müssen folgende Vorbereitungen abgeschlossen sein:

  • Bei ausländischen Unternehmen: Beantragung und Erhalt einer gültigen und uneingeschränkten Aufenthaltsgenehmigung (s. Ausländerrecht)
  • Gründung des Unternehmens (s. Unternehmensgründung)
  • Eintrag in das Handelsregister, falls notwendig oder freiwillig gewünscht (s. Handelsregister)
  • Wichtig: Klärung, ob Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreiben

Die Anmeldung

Die Anmeldung Ihres Gewerbes sollte zeitgleich mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Andernfalls können Sie mit empfindlichen Bussgeldern belegt werden. Zur Gewerbeanmeldung muss ein gesetzlich berechtigter Unternehmensvertreter bzw. eine hiervon bevollmächtigte Person persönlich erscheinen.

Notwendige Dokumente

Vorausgesetzt, Sie betreiben kein genehmigungspflichtiges Gewerbe, benötigen Sie zur Anmeldung die folgenden Dokumente:

  • Gewerbemeldeformular (erhalten Sie in der Gewerbemeldestelle)
  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden;
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden),
  • Kopie des gewerblichen Mietvertrages,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich bei der Handwerkskammer),
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden).

Kosten

Für die An- oder Ummeldung eines Unternehmens wird derzeit eine Bearbeitungsgebühr von € 20 erhoben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein.

Eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung wird automatisch versandt an die folgenden Institutionen:

  • das Finanzamt: zwecks Erhebung Ihrer Unternehmensdaten und Zuteilung einer Steuernummer
  • die Berufsgenossenschaft (s. Versicherungen): zwecks Erteilung einer Betriebsnummer für die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten
  • das Statistische Landesamt: lediglich zur statistischen Erfassung Ihrer gewerblichen Tätigkeit, i.d.R. ohne weiteren Kontakt mit Ihnen
  • die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer: da Sie je nach Zugehörigkeit gesetzliches Pflichtmitglied dieser Organisationen sind
  • das Handelsregistergericht: falls Sie ein kaufmännisch zu führendes Unternehmen haben und in das Handelsregister eingetragen werden

In der Regel setzen sich diese Institutionen automatisch nach einiger Zeit mit Ihnen in Verbindung. Es ist jedoch empfehlenswert, Ihrerseits auch Kontakt aufzunehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig klären zu können.

Weiter zum Thema Gewerbeanmeldung: Genehmigungspflichten