Fördermittel in NRW
Bildungsscheck NRW
Seit Inkrafttreten der neuen ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 des Landes NRW am 1. März 2019 ist die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks durch Selbstständige wieder möglich. Hierzu zählen neben Solo-Selbstständigen auch mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Diese können im individuellen Zugang einen Bildungsscheck erhalten, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Im betrieblichen Zugang können Mitarbeiter den Bildungsscheck beispielsweise für Online-Seminare und Inhouse-Schulungen in Anspruch nehmen.
Ausführliche Informationen zum Bildungsscheck erhalten sie unter: https://www.regionalagentur.net/betriebe-beschaeftigte/bildungsscheck-nrw/
Beratungsscheck Potenzialberatung
Mittelständische Unternehmen ab einer Größe von 10 Mitarbeitenden können von den Fördermitteln des Landes NRW für Potenzialberatung profitieren. Im Rahmen der fünf Themenbereiche Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, demografischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit können die Betriebe Unterstützung bei der Erarbeitung betriebsspezifischer Lösungen erhalten. Die Förderung umfasst maximal 10 Tagewerke (zu 50%, maximal aber 500 € je Tag). Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.regionalagentur.net/betriebe-beschaeftigte/potentialberatung/
Förderlotse:
Wegweiser durch die Förderprogramme für Gründer
Damit aus guten, vielversprechenden Geschäftsideen erfolgreiche Unternehmen werden, brauchen Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen eine solide und ausreichende Startfinanzierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet deshalb ein vielfältiges Instrumentarium an geeigneten Finanzierungsbausteinen an. Sie orientieren sich an den besonderen Herausforderungen der Vorgründungs-, Gründungs- und Wachstumsphase. Die wichtigsten Förderprogramme für diese Zielgruppe stellt das BMWi in der Broschüre Förderlotse – Wegweiser durch die Förderprogramme für Gründer vor.
Das Spektrum ist breit gefächert: Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Startphase gehören genauso dazu wie Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln oder passgenaue Programme zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis hin zur Förderung junger Unternehmen auf ausländischen Märkten.
Den vollständigen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und deren Kombinationsmöglichkeiten hält die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereit.
Förderbanken und Kredite
Die Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung ist in der Regel auch mit größeren Investitionen verbunden. Gerade für diesen Bereich gibt es eine Reihe von Fördermitteln und zinsgünstigen Krediten, die Sie in Anspruch nehmen können. Primär werden diese Mittel über die KfW-Mittelstandsbank und die NRW.BANK vergeben.
Die KfW-Mittelstandsbank bündelt alle Angebote für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen. Sie fördert Investitionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland. Ergänzend zur Investitionsfinanzierung bietet die KfW Mittelstandsbank Existenzgründern und jungen Unternehmen Finanzierungs- und Krisenberatung an.
Die NRW.BANK ist die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen. Als wettbewerbsneutraler Partner der Banken und Sparkassen setzt sie das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte u.a. in der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung ein.
Die Mittel können bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Die Banken sind über aktuelle Kreditprogramme informiert und können Sie individuell beraten.
Fehlende Sicherheiten bei einem Kreditantrag können durch Bürgschaften ersetzt werden. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für 80 Prozent des Darlehensbetrages (maximal 1.000.000 Euro) eine so genannte Ausfallbürgschaft gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können und hilft Ihnen, eine Erfolg versprechende Geschäftsidee und Investition zu realisieren.
Fördermittel-Beratung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern. Hier finden Sie Infos zur Unternehmensberatung der BAFA.
Die Fördermitteldatenbank der Region Köln/Bonn COMPASS unterstützt Unternehmen bei der Akquirierung von Fördermitteln aus unterschiedlichsten Förderprogrammen.
Hilfe bei der Homeoffice-Einrichtung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sein bekanntes Förderprogramm „go-digital“ um die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Mit Hilfe des Programms können Fördernehmer bis zu 50 Prozent ihrer Nettoausgaben für unterschiedliche Leistungen bezuschussen lassen, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise die Einrichtung spezifischer Software und Kommunikationstools oder Cloud-Lösungen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.htm oder https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Kurzmeldungen/Aktuelles/2020/200320-go-digital-homeoffice.html
Der Weg in die Digitalisierung mit go digital – so funktioniert‘s:
- Auf der Beraterlandkarte finden Sie Ihr autorisiertes Beratungsunternehmen
- Sie schließen mit diesem einen Beratervertrag
- Das autorisierte Beraterunternehmen übernimmt die weiteren Schritte des Antragverfahrens und stellt den Förderantrag
- Sobald die Bewilligung vorliegt, startet der Beratungs- und Umsetzungsprozess
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19.05.2020 zudem Förderrichtlinien für das Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ veröffentlicht. Mit diesem neuen Programm ergänzt das BMWi seine Digitalisierungsförderung (Go-Digital: Fördergegenstand Beratung) um die Fördergegenstände „Investition“ und „Qualifizierung“.
Das Online-Antragsportal zum Programm „Digital jetzt“ ist seit dem 07.09.2020 hier verfügbar.
Eine Übersicht über die Förderprogramme in NRW zur Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen vor der Gründung sowie die ersten 2 Jahre nach der Gründung, ab dem 3. Jahr nach Gründung und ab dem 5. Jahr hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg zusammengestellt. Hier finden Sie den Flyer Stand 08/2020.
Für die Auswahl geeigneter Förderprogramme vermitteln wir Unternehmen, die sich in Bornheim ansiedeln wollen, gerne einen kompetenten Ansprechpartner für eine persönliche Beratung.
Spezielle Förderprogramme:
Mikromezzaninfonds Deutschland
Kleine Beteiligungen für Gründer, kleine und junge Unternehmen in NRW
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat 2013 einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fond bietet Existenzgründern sowie kleinen und jungen Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren.
Es richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.
Erwartet wird eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit, die eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lässt.
Für Rückfragen zu den Beteiligungsmöglichkeiten aus dem Fonds stehen Ihnen die KGB NRW (Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH) und die Bürgschaftsbank NRW zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Publikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie unter www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Kleine und mittlere Unternehmen (< 250 MA) haben die Möglichkeit, über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie einen Zuschuss zu innovativen Forschungsprojekten zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zim.de.
Darüber hinaus bietet die ZENIT GmbH (Zentrum für Innovation und Technik in NRW) Unterstützung bei Fragen zu den Förderprogrammen und der Antragstellung. Weitere Informationen können Sie hier abrufen.
Sonderfonds Energieeffizienz der KfW-Bank
Nach Aussagen von Energieberatern können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 20 Prozent der jährlichen Energiekosten sparen. Oft ist es jedoch schwierig, die größten Energieverbraucher in einem komplexen Betrieb zu ermitteln. Hier zeigen professionelle und unabhängige Energieberater Einsparpotenziale auf und schlagen konkrete Maßnahmen zur Verbesserungen der Energiebilanz vor.
Um die Unternehmen bei der Finanzierung der anfallenden Beratungskosten zu unterstützen, haben die KfW Förderbank und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“ gegründet. Zuschüsse gibt es sowohl für eine erste Einschätzung der betrieblichen Energieeffizienz, also eine so genannte Initialberatung, als auch für eine vertiefende Analyse, die Detailberatung.
Im Rahmen der Initialberatung werden das Einsparpotenzial identifiziert und erste Umsetzungsvorschläge gegeben. Weist die Erstanalyse größere Schwachstellen auf, kann eine detaillierte Beratung folgen. Hierbei werden die jeweiligen Einsparziele unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehend bewertet, um ein konkretes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erstellen. Die Detailberatung kann aber auch ohne vorhergehende Initialberatung in Anspruch genommen werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können für beide Arten der Beratung den Sonderfonds Energieeffizienz in Anspruch nehmen. Für eine ein- bis zweitägige Initialberatung erhalten Unternehmen – nach entsprechender Zusage der KfW – einen Zuschuss in Höhe von jeweils 80 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro. Bei einer Detailberatung beträgt der anteilige Zuschuss 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars (800 Euro) – bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Der Beratungszeitraum kann sich über acht Monate erstrecken.
Beantragt werden können die Zuschüsse bei den jeweiligen Regionalpartnern der KfW. Für den Rhein-Sieg-Kreis hat diese Aufgabe die IHK Bonn/Rhein-Sieg übernommen.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim leistet gerne im Vorfeld Unterstützung bei der Antragstellung (Herr Römer, 02222/945-339).
Weitere Informationen zum Sonderfonds Energieeffizienz sind unter energiemanagement-und-energieeffizienz.de erhältlich.
Das Klimaprofit Center NRW
Seit dem 31. Mai 2016 steht Ihnen ein Service der EnergieAgentur.NRW im Auftrag des Umweltministeriums NRW zur Verfügung: das Klimaprofit Center NRW. Es bündelt auf einer übersichtlichen Internetplattform Informationen und Angebote rund um den Klimaschutz für Unternehmen in NRW. Unter anderem finden Sie mit Hilfe des Förder.Navi passende Förderprogramme des Landes und des Bundes, Klimaschutznetzwerke in NRW, kostenfreie und kostenpflichtige Beratungen, eine Energieeffizienz-Expertenliste sowie eine Telefon-Hotline. Weitere Informationen finden Sie unter www.energieagentur.nrw.