Bedeutung des Handelsregisters
Im Handelsregister werden alle kaufmännisch geführten Unternehmen verzeichnet. Das Register wird am lokal zuständigen Amtsgericht geführt. Das Handelsregister ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos eingesehen werden. Durch die Offenlegung der rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens dient das Handelsregister der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, d.h. die eingetragenen Tatbestände des Unternehmens besitzen Rechtsgültigkeit.
Bedeutsam ist die Eintragung, da hierdurch die Rechtsgrundlage der Unternehmenstätigkeit bestimmt wird: ins Handelsregister eingetragene Unternehmen unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Einzelheiten hierzu finden Sie unter Rechtsfolgen.
Wer wird eingetragen?
Ob Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden muss, ist von der Rechtsform Ihres Unternehmens (s. hierzu Rechtsformen) sowie dem Umfang und der Art des Geschäftsbetriebs (s. unten) abhängig: Handelsregister – das Verzeichnis der Kaufleute weiterlesen