Handelsregister – das Verzeichnis der Kaufleute

Bedeutung des Handelsregisters

Im Handelsregister werden alle kaufmännisch geführten Unternehmen verzeichnet. Das Register wird am lokal zuständigen Amtsgericht geführt. Das Handelsregister ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos eingesehen werden. Durch die Offenlegung der rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens dient das Handelsregister der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, d.h. die eingetragenen Tatbestände des Unternehmens besitzen Rechtsgültigkeit.

Bedeutsam ist die Eintragung, da hierdurch die Rechtsgrundlage der Unternehmenstätigkeit bestimmt wird: ins Handelsregister eingetragene Unternehmen unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Einzelheiten hierzu finden Sie unter Rechtsfolgen.

Wer wird eingetragen?

Ob Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden muss, ist von der Rechtsform Ihres Unternehmens (s. hierzu Rechtsformen) sowie dem Umfang und der Art des Geschäftsbetriebs (s. unten) abhängig: Handelsregister – das Verzeichnis der Kaufleute weiterlesen

Handelsregister – Rechtsfolgen des Handelsregistereintrags

Die Eintragung Ihres Unternehmens hat einige weitreichende rechtliche Folgen für Ihre unternehmerische Tätigkeit: Sie sind als Kaufmann tätig unterliegen nicht mehr den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern denen des Handelsgesetzbuches. Hier finden Sie eine kurze Darstellung der wichtigsten Dinge, die Sie beachten müssen. Handelsregister – Rechtsfolgen des Handelsregistereintrags weiterlesen

Handelsregister – Beratung

Die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister wird in der Regel begleitet von einer Stellungnahme der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Bei Fragen zum Verfahren sollten Sie sich an die Experten der IHK wenden. Bei einem konkreten Ansiedlungsvorhaben in Bornheim steht Ihnen die WFG Bornheim natürlich auch gerne zur Seite, um entsprechende Kontakte zu vermitteln.