Sobald Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt, können Sie „loslegen“. Wir stehen Ihnen auch während der Bauphase gerne zur Verfügung, wenn es zu Problemen bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens kommen sollte. Deshalb sind wir dankbar, wenn Sie uns vor Beginn Ihrer Baumaßnahme einen Ansprechpartner bzw. Ihren Bauleiter schriftlich mitteilen.