Aktuelles

Corona Drive-In-Testzentrum in Roisdorf

Unter dem Motto „Check-to-go“ haben Sie die Möglichkeit, sich in Roisdorf von montags bis freitags von 10 bis 22 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr – mit und ohne Termin testen zu lassen.

Wo: im ehemaligen EMKA Markt, Rosental 1

Neben kostenlosen Antigentests stehen auch kostenpflichtige PCR-Tests zur Auswahl.

Die Initiative ging von der Spedition Vendel aus, da viele Fahrer*innen aus dem In- und Ausland vor ihren Waren-Auslieferungen einen negativen Test vorweisen müssen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Nur so dürfen die Fahrer*innen den Hallenbereich betreten. Das neue Angebot steht neben allen Bürger*innen auch allen Fahrer*innen offen, die bei Landgard, Edeka und den weiteren Gewerbebetrieben anliefern. Das neue Drive-In-Testzentrum in Roisdorf ist durch seine verkehrsgünstige Lage und mit Anschluss an den ÖPNV sehr gut erreichbar.

Eine Übersicht der Teststellen, die der Stadt Bornheim bekannt sind, gibt es auf www.bornheim.de/schnelltest. Die Angaben sind ohne Gewähr. Da sich insbesondere die Öffnungszeiten ändern können, empfiehlt die Stadt, sich vorher beim Anbieter zu erkundigen.

Sinnvoll und fair wirtschaften mit der Gemeinwohl-Bilanz

Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) ist ein alternatives Wirtschaftsmodell, in dem das oberste Ziel ein gutes Leben für alle ist. Sie basiert auf den Grundwerten Menschenwürde, ökologische Nachhaltigkeit, Solidarität und soziale Gerechtigkeit sowie Mitbestimmung und Transparenz.

Herzstück der GWÖ ist die Gemeinwohl-Bilanz. Als weltweit erster Nachhaltigkeitsstandard macht sie den Beitrag eines Unternehmens zum Gemeinwohl vergleichbar und seine Fortschritte messbar. Mehr dazu finden Sie im Flyer „Sinnvoll und fair wirtschaften mit der Gemeinwohl-Bilanz

Die WFG Bornheim hat im Jahr 2020 als erste Wirtschaftsförderungsgesellschaft Deutschlands einen Gemeinwohl-Bericht erstellt und sich im Anschluss an einen umfangreichen Auditierungsprozess bilanzieren lassen.

Mit der Gemeinwohl-Bilanz wird der Beitrag gemessen, den die WFG Bornheim für das Gemeinwohl der Bürger*innen der Stadt Bornheim und der Region Bonn/Rhein-Sieg im Hinblick auf die Erfüllung der oben genannten Grundwerte bezogen auf verschiedene Berührungsgruppen leistet. Externe Auditoren haben die Bewertung des Gemeinwohl-Beitrags in jedem einzelnen Tätigkeitsbereich überprüft und im Rahmen eines Testates dokumentiert.

Das Testat als PDF finden Sie hier.

Den gesamten Gemeinwohl-Bericht und die Gemeinwohl-Bilanz, erstellt nach den Kriterien der Gemeinwohl-Ökonomie für die Geschäftsjahre 2017/2018, können Sie sich hier als PDF downloaden.

Die Kurzfassung des Gemeinwohl-Berichtes finden Sie hier.

In der Broschüre „Gemeinwohlorientierung in unserer Region gemeinsam stärken“ finden Sie Gründe, warum es Zeit ist, die Wirtschaft und unsere Zukunft konsequent am Gemeinwohl auszurichten. Wir stellen Ihnen unsere Vision vom guten Leben in unserer Stadt und Region vor und geben Erläuterungen, wie sich die Gemeinwohlorientierung von Unternehmen sichtbar und gestaltbar machen lässt. Außerdem erfahren Sie, welchen Nutzen die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes nach den Werten der GWÖ für Sie hat, wie der Prozess der Bilanzierung abläuft und mit welchem Aufwand dafür zu rechnen ist. Wenn Sie Interesse haben, Ihre erste GWÖ-Bilanz zu erstellen, finden Sie hier Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen.

Woran scheitert die Energiewende vor Ort?

Einladung zur Podiumsdiskussion an der Alanus-Hochschule Alfter

Die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft Alfter lädt zu einem besonderen Podiumsdiskussion ein:

Es diskutieren

  • Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, B‘90/Die GRÜNEN
  • Mia Hense, Fridays For Future (Bonn)
  • Stefan Maier, Geschäftsführender Gesellschafter Prior 1 GmbH (St. Augustin)
  • Dr. Hermann Falk, Vorstandsmitglied Alanus Stiftung (Alfter) und GLS Treuhand (Bochum).

über die Fragen:

Woran scheitert die Energiewende bislang vor Ort? Was kann uns helfen, die Energiewende an Institutionen wie unserer Hochschule zu beschleunigen?

Die Erneuerbaren sind unsere Zukunft. Als Bundesregierung und Parlament haben wir in den vergangenen Monaten trotz Energiekrise eine Ausbauhürde nach der nächsten aus dem Weg geräumt“, so Katrin Göring-Eckardt. „Jetzt kommt es darauf an, dass Windkraft und Solar auch vor Ort einen echten Schub bekommen. Wie das gelingt und auch die Zukunft von Hochschulen nachhaltig gestaltet werden kann, dafür komme ich gerne zur Podiumsdiskussion der Alanus Hochschule.

Die Veranstalter möchten mit der Veranstaltung einen wirksamen Beitrag zu Austausch und Debatte über konkrete Ermöglichungsbedingungen der Energiewende leisten und zur Vernetzung verschiedener Akteursgruppen beitragen. Nach der Podiumsdiskussion wird es daher eine Informations- und Vernetzungsmöglichkeit mit Ständen von Unternehmen und weiteren Institutionen aus der Region sowie studentischen initiativen der Hochschule geben.

Wann: 06.06.2023, 17.45 – 19 Uhr Podiumsdiskussion, 19-20.30 Networking
Wo: Alanus Hochschule, Campus II, Villestr. 3, Alfter, Foyer

Die Teilnahme ist kostenfrei. Aus Kapazitätsgründen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Hier geht es zum Anmeldeformular

Kontakt für Rückfragen: ruben.greif@alanus.edu

Programm der Gründungsakademie Rhein-Sieg 2023

Die Gründungsakademie Rhein-Sieg bietet kostenfreie Workshops für Gründungsinteressierte und Unternehmen im Aufbau sowie Selbstständige und Unternehmer*innen, die schon einige Jahre tätig sind. Im Programm sind Angebote zu klassischen Gründungsthemen, wie Businessplan, Steuern und Marketing, aber auch zu Gestaltung der Webseite und Suchmaschinenoptimierung, Steigerung der Bekanntheit durch Social Media und Online-Marketing. Außerdem haben die aktuellen Themen Mobile Work und Storytelling Einzug ins Programm gefunden. Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Konfliktbewältigung sowie Resilienz und spezielle Themen für bereits langjährig Selbstständige runden das Programm ab. Die Angebotspalette wird regelmäßig weiterentwickelt und an die Fragen und Wünsche der Teilnehmenden angepasst.

Die stets aktuelle Programmübersicht finden sie unter www.gruendungsakademie-rhein-sieg.de.

IHK-Gründungsservice

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat einen Flyer für Gründer*innen und Unternehmer*innen mit Infos zu Businessplan-Workshops, Online-Sprechtagen und Terminen für Unterrichtungen veröffentlicht. Zudem finden Sie darin Ansprechpartner*innen für verschiedene Beratungsangebote sowie Infos zur Anreise.

Den Flyer können Sie sich hier herunterladen oder bei Jasmin Unkel (Kontakt siehe Flyer) als Papierausgabe bestellen.

IHK Bonn/Rhein-Sieg: Informationen zu nachhaltigem Wirtschaften

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet Unternehmen in der Region Informationen zu den drei im Sinne der Nachhaltigkeit miteinander in Verbindung stehenden Handlungsfeldern Ökonomie, Ökologie und Soziales.

Bei nachhaltigem Wirtschaften geht es darum, ein Produkt oder eine Dienstleistung anzubieten, die möglichst unter Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit erstellt werden. Darüber hinaus handelt das Unternehmen sozial verantwortlich zum Beispiel in Bezug auf seine Mitarbeitenden, Kund*innen und Lieferant*innen. Nicht zuletzt muss auch der Geschäftsbetrieb ökonomisch nachhaltig gestaltet werden, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten.

Viele Unternehmen sind bereits auf dem Weg in Richtung Nachhaltigkeit. Einigen Unternehmen fällt dies leicht, manche verdienen sogar ihr Geld damit, für andere hingegen ist die Umstellung eine finanzielle und strukturelle Herausforderung. Damit dies gut gelingt, hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg auf ihrer Webseite „Nachhaltig Wirtschaften“ hilfreiche Informationen zu den jeweiligen Handlungsfeldern zusammengestellt.

Nachhaltigkeit: Finanzierung und Berichtspflichten

Was kommt im Rahmen der „Sustainable Finance“, also der Nachhaltigkeit im Finanzsystem, auf Unternehmen zu und wie können sie sich darauf vorbereiten?

Seitens der Politik werden neue Hebel entwickelt, um die Finanzbranche stärker in die Förderung der europäischen Nachhaltigkeitsziele einzubinden und darüber hinaus auch Nachhaltigkeitsaktivitäten von größeren Unternehmen transparent zu machen. Auf diesem Wege soll Nachhaltigkeit in Unternehmen vorangetrieben werden. Hintergrund ist das Ziel der Europäischen Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Taxonomie (Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852) ist eine Richtschnur für die Nachhaltigkeitsbewertung. Die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie definieren konkrete und produktbezogene Kriterien, anhand derer Unternehmenstätigkeiten als nachhaltig bzw. nicht nachhaltig eingestuft werden.

Ob ein Unternehmen die eigene „Taxonomie-Compliance“ offenlegen muss, hängt auch davon ab, ob es im Rahmen der CSR-Richtlinie berichtspflichtig ist. Die EU plant mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine Ausweitung der nicht-finanziellen Berichterstattungspflicht (Non-Financial Reporting Directive – NFRD, in Deutschland umgesetzt durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Eine Kurzübersicht mit weiterführenden Links finden Sie hier im PDF der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Ecogood Business Canvas – ein Leitfaden zur gemeinwohl-orientierten Unternehmensgründung

Ist Ihr Unternehmen in der Startphase und Sie möchten gleich von Beginn an Ihren Fokus auf die Werte des Gemeinwohls legen? Oder möchten Sie Ihr bestehendes Unternehmen neu an Werten des Gemeinwohls ausrichten?

Der Leitfaden Ecogood Business Canvas (EBC) gibt Ihnen ein Werkzeug für eine gemeinwohl-orientierte Gründungsstrategie oder Neustrukturierung Ihres Unternehmens an die Hand, mit dem Sie von Anfang an das gute Leben für alle im Blick haben. Das EBC hilft Ihnen, Ihre Ideen zu strukturieren und eine klare Position zu entwickeln, wie Ihr Unternehmen durch die Umsetzung der vier Wertesäulen der Gemeinwohl-Ökonomie gegenüber allen Berührungsgruppen zum Gemeinwohl beiträgt. Den EBC-Leitfaden erhalten Sie hier als pdf zum Download.

Erhöhte Gefahr von Cyberangriffen

Der Ukraine-Russland-Konflikt erhöht auch für kleine und mittlere Unternehmen die Gefahr von Cyberangriffen. Die Anzahl der Berichte über neu entdeckte Schadsoftware steigt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Verfassungsschutz warnen bereits vor Schäden.

DIGITAL.SICHER.NRW beobachtet aktuell die laufende Entwicklung, informiert über bekannte Schadsoftware und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Sollte sich die Situation oder Bedrohungslage für die Unternehmen in NRW verändern, erhalten Sie entsprechende Informationen und Hinweise.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Digitale Wirtschaftsförderung

Auf unserer digitalen Lernplattform finden Sie Inspirationen zur Digitalisierung für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie erhalten gebündelte Informationen zu den Themen Mobiles Arbeiten, Digitale Geschäftsprozesse, Fördermittel sowie eine Auflistung von Beratern und Händlern vor Ort, die Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens unterstützen können.

Hier geht es zur Digitalisierungshilfe.

Ukraine Russland-Konflikt – Informationen und Unterstützung für Unternehmen in NRW

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Russland-Konfliktes betroffen sind, finden auf der Webseite von NRW.Global Business (Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung des Landes NRW) gebündelte Informationen und Unterstützungsangebote.

Außerdem finden Sie auf der Webseite Möglichkeiten, wie Sie die Menschen und Unternehmen vor Ort unterstützen können.

Diese Informationen werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Alle Informationen finden Sie hier.

Zur Koordination der Unterstützungsangebote aus NRW sowie weiterer wirtschaftsbezogener Fragen zur Ukraine wurde zudem folgende Mailadresse eingerichtet: ukraine@nrwglobalbusiness.com

Förderprogramme für Klimaschutzprojekte

Es gibt zahlreiche Förderungen für Klimaschutzprojekte aller Art, und das Angebot ist in ständigem Wandel begriffen. Um Ihnen die Suche nach den passenden Fördermitteln zu erleichtern, hat die Nationale Klimaschutz Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein Förder-Wiki entworfen. Es richtet sich unter anderem an Unternehmen und Kommunen und hilft dabei, Förderprogramme schnell und zielgerichtet zu finden. Hier werden die Themenfelder Logistik & Mobilität, Klimaschutzkonzepte & Personal, Abfall- & Abwasserentsorgung, Beleuchtung & Technik, Beratung, Netzwerke & Analysen, Wasserversorgung, Raumluft-, Klima- & Kühlanlagen, Gebäudeautomation und andere angeboten. Das „Förder-Wiki“ der Nationalen Klimaschutz Initiative finden Sie hier.

In der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie ein Förderprogramm zum Thema „Förderung unternehmerischen Know-hows“, das sowohl Existenzgründer*innen als auch bestehende Unternehmen mit Zuschüssen für externe Beratung unterstützt, unter anderem bei Beratungen zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Mehr Infos zu diesem Förderprogramm finden Sie hier.

Ein weiteres Tool, um passende Förderprogramme von Bund und Land zur Energieeinsparung oder zur Anwendung Erneuerbarer Energie und Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen für Breitentechnologien zu finden, bietet NRW.Energy4Climate. Das „Förder.Navi“ finden Sie hier.

Infos zu Coronahilfen und Fluthilfen – eine Übersicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet eine hilfreiche Zusammenstellung aktueller Infos rund um das Corona-Virus sowie Links zu Institutionen, Regelungen, Unterstützungsmöglichkeiten und vielem mehr. Siehe hier.

Außerdem hat die IHK Infos zu Aufbauhilfen für Unternehmen zusammengestellt. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie welche Hilfen beantragen können. Zudem finden Sie dort hilfreiche Links und Ansprechpartner.

Energie- und Klimaschutzportal Rhein-Sieg

Das Energie- und Klimaschutzportal des Rhein-Sieg-Kreises gibt einen Überblick über zahlreiche Themen zum Energie- und Klimaschutz und bietet Hilfestellungen zur Umsetzung. Es bündelt die bisherigen Online-Angebote der Kreiswirtschaftsförderung (www.energieregion-rhein-sieg.de) und des Kreisumweltamtes (vormals „Klimaschutzportal“).

Die Angebote auf der Homepage richten sich an Unternehmen und Privathaushalte sowie Städte und Gemeinden. Interessierte finden hier Informationen über aktuelle Förderprogramme, unter anderem zur energetischen Sanierung, Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen. Außerdem werden Konzepte und Maßnahmen des Kreises zum Klimaschutz vorgestellt, beispielsweise das „Maßnahmenprogramm 2025“, die Energieagentur Rhein-Sieg e.V. oder das Zertifikat „European Energy Award“, mit dem besonders erfolgreiche Leistungen im Klimaschutz ausgezeichnet werden.

Das bereits seit 2010 verfügbare Solarkataster des Rhein-Sieg-Kreises wurde aktualisiert und um ein neu entwickeltes Gründachkataster ergänzt. In einer kompakten Anwendung lassen sich nun die Möglichkeiten und Bedingungen für die Installation einer Photovoltaik- oder solarthermischen Anlage sowie einer Dachbegrünung abfragen. Darüber hinaus kann die Wirtschaftlichkeit für Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie individuell berechnet werden.

Grüne Gründungen

Green Startup-Programm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert Unternehmensgründungen und Startups, die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Digitalisierung verbinden.

Infos darüber, wer sich bewerben kann, was gefördert wird und wie man sich dafür bewerben kann, finden Sie hier

Unternehmensgründung – Gründungsportal „Neue Gründerzeit NRW“

Das Land Nordrhein-Westfalen will Gründ*innen die bestmöglichen Bedingungen für den Weg in die Selbständigkeit bieten. Deswegen hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Neue Gründerzeit Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen.

In einer Zeit, in der sich Märkte immer schneller entwickeln und immer spezifischere Nischen entstehen, brauchen Gründer*innen Unterstützung und vielfältige Beratung. Die Plattform bietet Ihnen in gebündelter Form Kompetenz und Finanzierungsmöglichkeiten im Land und bietet Antworten auf alle Fragen rund um Ihre Gründung.

Hier geht es direkt zum Gründungsportal Neue Gründerzeit Nordrhein-Westfalen

Mehrwert mit Corporate Social Responsibility

Das CSR-Kompetenzzentrum Rheinland der IHK Bonn/Rhein-Sieg hat seine Broschüre „Mehrwert mit Corporate Social Responsibility“ überarbeitet und neue Inhalte aufgenommen. Auf 44 Seiten ist Wissenswertes zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen zusammengetragen worden.

„Die IHK Bonn/Rhein-Sieg steht kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer Reihe von Informationsveranstaltungen, Publikationen und Know-how zur Seite“, stellte IHK-Präsident Stefan Hagen fest: „Die vorgestellten Erfolgsbeispiele veranschaulichen, wie Unternehmerinnen und Unternehmer in unserer Region ihre gesellschaftliche Verantwortung in den vier Handlungsfeldern Markt, Arbeitsplatz, Umwelt und Gemeinwesen ernst nehmen und damit ihren wirtschaftlichen Erfolg steigern.“

Mehrwert mit Corporate Social Responsibility weiterlesen

Social Impact von Unternehmen

Die mittelständische Wirtschaft ist in Deutschland einer der wichtigsten Innovationsgeber. Bedingt durch einen gesellschaftlichen Wandel ergeben sich für die Unternehmen unterschiedlichste Herausforderungen aber auch zusätzliche Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Geschäftsmodells. Neben rein wirtschaftlichen Faktoren oder auch generellen Trends wie z.B. der Digitalisierung oder Klimaverträglichkeit, stellt auch gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens einen grundsätzlichen Wert dar und beeinflusst die Ansprache von Kunden oder auch potenziellen Mitarbeitern.

Informationen zum Thema „Gesellschaftliche Verantwortung“ finden Sie hier:

Die Verschiedenen Stufen von gesellschaftlicher Wirkung – die Wirkungstreppe

Die Agenda 2030 mit den 17 “Sustainable Development Goals” (SDG) als Parameter für nachhaltige Entwicklung

Die DIN ISO 26000 als Leitfaden, um gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen

Unternehmensberatung

Für Fragen zur Ansiedlung Ihres Unternehmens am Standort Bornheim vereinbaren wir jederzeit gerne einen persönlichen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartner sind für:

Grundstückskauf /
Standortbedingungen
 
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim
Herr Joachim Strauß
Rathausstraße 2
53332 BornheimTel. 02222 / 945 –223
Fax 02222 / 945 – 590
eMail: Strauss@wfg-bornheim.de
Internet: www.wfg-bornheim.de
Baugenehmigungen /
Planungsrecht
 
Stadt Bornheim
Fachbereich Bauwesen (6.63)
Herr Bernd Steinborn
Rathausstraße 2
53332 BornheimTel. 02222 / 945 – 318

Darüber hinaus finden Sie hier zu grundsätzlichen Fragen rund um die Ansiedlung von Unternehmen am Standort Bornheim spezielle Informationen zu folgenden Themen:

Anmerkung: Nichts für Eilige. Nehmen Sie sich hierzu Zeit!

Unternehmensgründung – Gründerplattform

Von der Idee bis zur Umsetzung

Die Gründerplattform bietet Ihnen einen kostenlosen Baukasten von der Findung eines Geschäftsmodells über die Erstellung eines Businessplans bis hin zur Gründung und Finanzierung Ihres Unternehmens. Hier finden Sie Informationen zum Thema Einsteigen (Inspirieren lassen und Idee erarbeiten), Planen (Geschäftsmodell entwickeln und Businessplan schreiben), Finanzieren (Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierung finden) und Gründen (Unternehmen gründen und Rechtsform finden).

Neben Beispielen für Geschäftsideen, die zu Ihnen passen könnten, finden Sie hier auch Experten in Ihrer Region, die Ihnen kostenlos weiterhelfen, sowie Gründer-Events in Ihrer Nähe.

Ziel dieser Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der KFW ist es, mehr Menschen in Deutschland zu ermöglichen, ihr Ding zu machen und dabei erfolgreich zu sein.

Hier geht es direkt zur Gründerplattform.

Unternehmensberatung – Angebote für Gründerinnen

„Frauen gründen anders – Frauen führen anders – Frauen beraten anders“. Dies ist der Ansatz des BeraterinnenNetzwerks Bonn/Rhein-Sieg. Expertinnen aus Institutionen wie IHK, Agentur für Arbeit, kommunaler Wirtschaftsförderung und Unternehmensberatung richten ihr Beratungsangebot speziell an Gründerinnen, Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen. Sie unterstützen die Entwicklung neuer Ideen, geben Impulse und informieren zu Themen wie Existenzgründung, Werbung, Marketing, Steuern, Recht, Finanzen, Persönlichkeitsentwicklung. Zweimal im Jahr richtet das Netzwerk gemeinsam mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg einen Gründerinnentag aus, mit informativen Vorträgen von Fachfrauen und einer Talkrunde, in der Unternehmerinnen von ihren Erfahrungen berichten. An Thementischen bieten Beraterinnen Fachinformationen zu Existenzgründung sowie Nachhaltigkeit und Öffentlichkeitsarbeit.

Hier geht es direkt zum BeraterinnenNetzwerk

Unternehmensgründung – Förderlotse

Wegweiser durch die Förderprogramme für Gründer

Damit aus guten, vielversprechenden Geschäftsideen erfolgreiche Unternehmen werden, brauchen Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen eine solide und ausreichende Startfinanzierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) bietet deshalb ein vielfältiges Instrumentarium an geeigneten Finanzierungsbausteinen an. Sie orientieren sich an den besonderen Herausforderungen der Vorgründungs-, Gründungs- und Wachstumsphase. Die wichtigsten Förderprogramme für diese Zielgruppe stellt das BMWi in diesem Ratgeber vor.

Unternehmensgründung – Förderlotse weiterlesen

Unternehmensgründung – Rechtsformen von Unternehmen

Ein bestehendes Unternehmen hat zwei grundlegende Möglichkeiten, an einem neuen Standort in Deutschland tätig zu werden:

  • durch Gründung eines selbstständigen Tochterunternehmens mit einer eigenen Rechtsform oder
  • durch Gründung einer Niederlassung, in Form einer:
    – selbstständigen Zweigniederlassung oder einer
    – unselbstständigen Zweigniederlassung (sog. Betriebsstätte)

Ob Sie ein gänzlich neues Unternehmen gründen oder eine Niederlassung ist abhängig von vielen Faktoren: Steuern, Unternehmensorganisation, Unternehmensziele etc. Die folgende Fragenliste gibt einen Eindruck, welche Faktoren eine Rolle spielen können. Unternehmensgründung – Rechtsformen von Unternehmen weiterlesen

Unternehmensgründung – GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR (auch BGB-Gesellschaft, da für sie das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht das Handelsgesetzbuch HGB gilt) entspricht weitgehend der Einzelunternehmung. Auch für die GbR wird kein Mindestkapital benötigt und die Gründungsformalitäten halten sich in engen Grenzen.

Im Gegensatz zur Einzelunternehmung können sich in der GbR mehrere Gesellschafter zusammenschließen. In der Regel schließen diese einen Gesellschaftervertrag, in dem die Beziehung der Gesellschafter geregelt ist (dies ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert). Unternehmensgründung – GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts weiterlesen

Unternehmensgründung – GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist im Gegensatz zur oHG oder KG keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft, d.h. das Wesen der GmbH ist nicht durch den Zusammenschluss von Personen gekennzeichnet, sondern durch die Einbringung von Kapital. Dadurch ergeben sich sowohl in rechtlicher Hinsicht, aber auch in steuerlicher Hinsicht Besonderheiten. Die GmbH ist nicht einkommensteuerpflichtig, sie ist körperschaftsteuerpflichtig (mehr unter Steuern). Unternehmensgründung – GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiterlesen

Unternehmensgründung – AG – Aktiengesellschaft

Merkmale einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft ist eine sog. Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter (Aktionäre) der AG sind über Anteile (Aktien) an der Gesellschaft beteiligt. Sie haften nicht persönlich, sondern lediglich die AG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine Aktiengesellschaft ist immer eine Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und somit zwingend in das Handelsregister einzutragen. Unternehmensgründung – AG – Aktiengesellschaft weiterlesen

Unternehmensgründung – Niederlassung

Begriff und Abgrenzung

Wenn Sie an einem anderen Standort tätig sein möchten, müssen Sie nicht unbedingt ein neues Unternehmen gründen – Sie können auch eine Niederlassung gründen. Hierbei ist zwischen zwei grundsätzlichen Varianten zu unterscheiden:

  1. der Gründung einer selbstständigen Zweigniederlassung oder
  2. einer unselbstständigen Zweigniederlassung (auch Betriebsstätte)
Unternehmensgründung – Niederlassung weiterlesen

Unternehmensgründung – Rechtsformen im Vergleich

RechtsformEinzelkaufmännisches Unternehmen
GbR / OHGKGGmbHAG
RechtsgrundlagenBGB, bei Eintragung in das Handelsregister HGB§§ 705-740 BGB, OHG: zusätzlich §§ 105-160 HGB)§§ 161-171a HGB und §§ 705-740 BGBGmbH-GesetzAktiengesetz
UnternehmensformEin-Personen-GesellschaftPersonengesellschaftPersonengesellschaftKapitalgesellschaftKapitalgesellschaft
Gründungskapital / Einlage25.000 €50.000 €
HaftungUnternehmer haftet mit seinem gesamten PrivatvermögenGesamthandvermögen: Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten privaten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der GesellschaftKomplementäre haften uneingeschränkt, Kommanditisten nur in Höhe ihrer EinlagenHaftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Firmenvermögen.Haftung der Gesellschaft ist auf das Stammkapital beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen (Aktien).
LeitungInhaberJeder Gesellschafter, sofern nicht vertraglich anders geregeltKomplementär(e)GeschäftsführerVorstand
VorteileKreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.

 

Geringe Gründungsformalitäten und –kosten.

Entscheidungsbefugnisse beim Inhaber.

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich.

Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.

 

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich.

Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.

 

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkommensquellen möglich.

Trennung Privat- und Gesellschaftsvermögen.

 

Begrenzte Haftung.

Sacheinlagen zur Gründung möglich.

Geschäftsführer muss nicht Gründer sein.

Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe.

Trennung Privat- und Gesellschaftsvermögen.

 

Erleichterte AG-Gründung durch die sog. „Kleine AG“.

NachteileHaftung des Eigentümers mit Privatvermögen.

 

Geringe soziale Absicherung.

Haftung der Gesellschafter für Gesamtverbindlichkeiten mit privatem VermögenHaftung der Komplementäre für Gesamtverbindlichkeiten mit privatem VermögenHoher Gründungsaufwand.

 

Stammkapital.

Gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten.

Kreditwürdigkeit durch Haftungsbeschränkung begrenzt.

Höherer Gründungsaufwand als GmbH.

 

Stammkapital.

Gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten.

Kein unmittelbarer Einfluss der Aktionäre .

Die Tabelle „Rechtsformen im Vergleich“ finden sie hier als pdf – diese Version eignet sich auch für den Ausdruck.

Unternehmensgründung – Entscheidungshilfen

Welche Rechtsform ist die Richtige ?

Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die *Beste* ist, lässt sich hier nicht beantworten. Aber – Sie finden hier eine Reihe wichtiger Fragen, die Ihnen helfen werden, Ihre eigene Situation bzw. die Ihres Unternehmens zu analysieren. So erhalten Sie eine erste Orientierung und können die Entscheidung detaillierter mit Ihrer Unternehmens- oder Steuerberatung diskutieren.

Unternehmensgründung – Entscheidungshilfen weiterlesen

Unternehmensgründung – Checkliste

Was ist zu tun ?

  • Informieren Sie sich zunächst über die unterschiedlichen Rechtsformen, die für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
  • Konsultieren Sie einen Steuerberater/Unternehmensberater, bevor Sie sich endgültig für eine Rechtsform entscheiden.
  • Sofern Sie keine Einzelunternehmung gründen sondern eine Gesellschaft, bereiten Sie den Gesellschaftervertrag vor. Die Hilfe eines Rechtsanwaltes hierbei ist zu empfehlen.
  • Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Gründung. Benötigen Sie eine Mindestkapitalausstattung, ist eine besondere Genehmigung für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig?
  • Suchen Sie sich einen Notar Ihres Vertrauens, bei dem Sie den Gesellschaftervertrag aufsetzen. Mit Unterzeichnung des Vertrages ist Ihr Unternehmen gegründet.
  • Kapitalgesellschaften gelten erst mit erfolgter Eintragung in das Handelsregister als offiziell gegründet und damit voll geschäftsfähig.

Unternehmensgründung – Beratung

Wer kann weiterhelfen?

Sie benötigen Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens oder Ihrer Niederlassung? Für Unternehmen, die sich in Bornheim ansiedeln möchten, vermitteln wir Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner bzw. stellen den Erstkontakt zu den jeweiligen öffentlichen Beratungsstellen zum Thema Unternehmensgründung her.

STARTERCENTER Bonn/Rhein-Sieg
Das STARTERCENTER Bonn/Rhein/Sieg ist ein Zusammenschluss von acht öffentlichen Partnern in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Es unterstützt und berät Existenzgründerinnen und Existenzgründer (kostenlose Hotline-Nummer: 0800 000 7386).

http://www.startercenter-bonn-rhein-sieg.de
Kostenlose Hotline-Nummer: 0800 000 7386

Interessenten können jederzeit auch vor Ort einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, u. a. bei folgenden Stellen:

Rhein-Sieg-Kreis
Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises
Frau Regina Rosenstock
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Tel. 02241 – 13 – 23 37
Fax 02241 – 13 – 31 16
eMail: regina.rosenstock@rhein-sieg-kreis.de

Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Referat Existenzgründung und Unternehmensführung
Bonner Talweg 17
53113 Bonn

Herr Karl Reiners
Tel. 0228 – 22 84 – 166
eMail: reiners@bonn.ihk.de

Frau Gerlinde Waering
Tel. 0228 – 22 84 – 131
eMail: waering@bonn.ihk.de

 

Handwerkskammer zu Köln
Servicecenter der Unternehmensberatung
Herr Harald Hoch
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel. 0221 – 2022760 (Mo,Mi) oder 0228 – 60479-60 (Di,Do,Fr)
Fax 0228 – 60479-66
eMail: hoch@hwk-koeln.de

Unternehmensgründung – Links zum Thema

Gute Beratung ist das A und O für Existenzgründer und junge Unternehmer. Wir empfehlen Ihnen deshalb folgende Links zum Thema Unternehmensgründung:

http://www.gruendungsakademie-rhein-sieg.de/
Die Gründungsakademie Rhein-Sieg unterstützt Gründungsinteressierte, Selbstständige sowie junge und bereits etablierte mittelständische Unternehmen mit einem breiten Qualifizierungs-Programm mit Informationsveranstaltungen, Stammtischen, Seminaren und Workshops.
Hier finden Sie das jeweils aktuelle Programm.

http://www.startercenter-bonn-rhein-sieg.de
STARTERCENTER Bonn/Rhein-Sieg
Kostenlose Hotline-Nummer lautet: 0800 000 7386

http://www.kfw-mittelstandsbank.de
Die KfW Mittelstandsbank bietet als Gründer- und Mittelstandsbank eine Vielzahl an Finanzierungsinstrumenten für Unternehmen

http://www.existenzgruender.de
Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

https://www.startnext.com/
Projektfinanzierung durch Crowdfunding.
Startnext ist die größte Crowdfunding-Community in Deutschland/Österreich/Schweiz.

Businessplan

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist die Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Er hilft Ihnen, die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens richtig einzuschätzen, und dient den Kreditinstituten, der Industrie- und Handelskammer oder anderen externen Stellen als Grundlage, die Realisierbarkeit des Existenzvorhabens zu prüfen.

Es ist also empfehlenswert, dass Sie sich im Vorfeld einer Unternehmensgründung oder –erweiterung die Zeit zum Aufstellen eines Businessplans nehmen. Hierzu finden Sie anliegend Muster als pdf-Dateien der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der IHK München/Oberbayern.

Darüber hinaus bietet die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg regelmäßig Basisseminare zur Aufstellung eines Businessplans an. Nähere Informationen und Termine entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsplan der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Weitergehende Beratung zum Thema Businessplan oder Existenzgründung finden sie hier.

Handelsregister – das Verzeichnis der Kaufleute

Bedeutung des Handelsregisters

Im Handelsregister werden alle kaufmännisch geführten Unternehmen verzeichnet. Das Register wird am lokal zuständigen Amtsgericht geführt. Das Handelsregister ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos eingesehen werden. Durch die Offenlegung der rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens dient das Handelsregister der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, d.h. die eingetragenen Tatbestände des Unternehmens besitzen Rechtsgültigkeit.

Bedeutsam ist die Eintragung, da hierdurch die Rechtsgrundlage der Unternehmenstätigkeit bestimmt wird: ins Handelsregister eingetragene Unternehmen unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Einzelheiten hierzu finden Sie unter Rechtsfolgen.

Wer wird eingetragen?

Ob Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden muss, ist von der Rechtsform Ihres Unternehmens (s. hierzu Rechtsformen) sowie dem Umfang und der Art des Geschäftsbetriebs (s. unten) abhängig: Handelsregister – das Verzeichnis der Kaufleute weiterlesen

Handelsregister – Rechtsfolgen des Handelsregistereintrags

Die Eintragung Ihres Unternehmens hat einige weitreichende rechtliche Folgen für Ihre unternehmerische Tätigkeit: Sie sind als Kaufmann tätig unterliegen nicht mehr den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern denen des Handelsgesetzbuches. Hier finden Sie eine kurze Darstellung der wichtigsten Dinge, die Sie beachten müssen. Handelsregister – Rechtsfolgen des Handelsregistereintrags weiterlesen

Handelsregister – Beratung

Die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister wird in der Regel begleitet von einer Stellungnahme der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Bei Fragen zum Verfahren sollten Sie sich an die Experten der IHK wenden. Bei einem konkreten Ansiedlungsvorhaben in Bornheim steht Ihnen die WFG Bornheim natürlich auch gerne zur Seite, um entsprechende Kontakte zu vermitteln.

Gewerbeanmeldung

Eine gewerbliche Tätigkeit muss i.d.R. beim lokalen Gewerbeamt angemeldet werden. Aber: nicht jede selbständige Tätigkeit ist automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Einige Berufsgruppen fallen nicht hierunter und müssen sich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hierzu zählen:

Freiberufler
Definition lt. EStG. Freiberuflich tätige Personen und Unternehmen müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, sondern melden sich direkt beim  zuständigen Finanzamt an.

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
Für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe gilt dasselbe wie für Freiberufler. Sie melden Sich direkt beim Finanzamt an und nicht beim Gewerbeamt.

Sonderfall Handwerk: Handwerksunternehmen unterliegen besonderen Auflagen – vor der Anmeldung müssen Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle eingetragen werden. Für Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die  Handwerkskammer Köln.

Alle übrigen Unternehmen sind verpflichtet, ihr Gewerbe dem zuständigen (lokalen) Gewerbeamt anzuzeigen. Auch Zweigniederlassungen, Vertriebsbüros und unselbstständige Filialen müssen am Betriebssitz angemeldet werden.

Vorbereitung

Bevor Sie die Gewerbeanmeldung vollziehen, müssen folgende Vorbereitungen abgeschlossen sein:

  • Bei ausländischen Unternehmen: Beantragung und Erhalt einer gültigen und uneingeschränkten Aufenthaltsgenehmigung (s. Ausländerrecht)
  • Gründung des Unternehmens (s. Unternehmensgründung)
  • Eintrag in das Handelsregister, falls notwendig oder freiwillig gewünscht (s. Handelsregister)
  • Wichtig: Klärung, ob Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreiben

Die Anmeldung

Die Anmeldung Ihres Gewerbes sollte zeitgleich mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Andernfalls können Sie mit empfindlichen Bussgeldern belegt werden. Zur Gewerbeanmeldung muss ein gesetzlich berechtigter Unternehmensvertreter bzw. eine hiervon bevollmächtigte Person persönlich erscheinen.

Notwendige Dokumente

Vorausgesetzt, Sie betreiben kein genehmigungspflichtiges Gewerbe, benötigen Sie zur Anmeldung die folgenden Dokumente:

  • Gewerbemeldeformular (erhalten Sie in der Gewerbemeldestelle)
  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden;
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden),
  • Kopie des gewerblichen Mietvertrages,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle (erhältlich bei der Handwerkskammer),
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden).

Kosten

Für die An- oder Ummeldung eines Unternehmens wird derzeit eine Bearbeitungsgebühr von € 20 erhoben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein.

Eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung wird automatisch versandt an die folgenden Institutionen:

  • das Finanzamt: zwecks Erhebung Ihrer Unternehmensdaten und Zuteilung einer Steuernummer
  • die Berufsgenossenschaft (s. Versicherungen): zwecks Erteilung einer Betriebsnummer für die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten
  • das Statistische Landesamt: lediglich zur statistischen Erfassung Ihrer gewerblichen Tätigkeit, i.d.R. ohne weiteren Kontakt mit Ihnen
  • die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer: da Sie je nach Zugehörigkeit gesetzliches Pflichtmitglied dieser Organisationen sind
  • das Handelsregistergericht: falls Sie ein kaufmännisch zu führendes Unternehmen haben und in das Handelsregister eingetragen werden

In der Regel setzen sich diese Institutionen automatisch nach einiger Zeit mit Ihnen in Verbindung. Es ist jedoch empfehlenswert, Ihrerseits auch Kontakt aufzunehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig klären zu können.

Weiter zum Thema Gewerbeanmeldung: Genehmigungspflichten

Gewerbeanmeldung – Genehmigung

Genehmigungspflichtige Gewerbearten

Bei einer Reihe von Gewerbearten fallen besondere Anforderungen und Genehmigungsverfahren an:

  • Industrie: Die Errichtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen muß nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden.
  • Einzelhandel: Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise notwendig (Milch, Arzneimittel usw.).
  • Gaststätten und Hotels: Erforderlich ist eine Erlaubnis, die Sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.
  • Verkehrsgewerbe: Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt, bzw. das Regierungspräsidium.
  • Reisegewerbe: Keine feste Betriebsstätte, die Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.
  • Freiberufler: Bei den »geregelten« Freien Berufen (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater) ist die Niederlassung mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden. Bei den »ungeregelten« Freien Berufen (z.B. Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige gelten ebenfalls besondere Vorschriften (z.B. Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt):
  • Handelsvertreter
  • Automatenaufsteller
  • Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe
  • Spielhallen
  • Pfandvermittler und Pfandverleiher
  • Fahrschulen
  • Güterkraftverkehr usw

Wichtiger Hinweis: Neben diesen „Standard-Fällen“ gibt es noch weitere Umstände, die evtl. eine besondere Genehmigungspflicht beinhalten. Um zu klären, ob Ihr Unternehmen einer Genehmigungspflicht unterliegt, sollten Sie unbedingt das Gewerbeamt konsultieren.

Gewerbeanmeldung – zuständige Behörde

Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadtverwaltung Bornheim (Fachbereich 5.1 Ordnung und Soziales, Gewerbeangelegenheiten) zuständig.

BehördeStadtverwaltung Bornheim – FB 5.1
AdresseRathausstraße 2
53332 Bornheim
Telefon+49 (0) 2222 / 945-159
Fax+49 (0) 2222 / 945-126
Internethttp://www.stadtverwaltung-bornheim.de
ÖffnungszeitenMontags–Freitags von 8.30–12.30 Uhr
Donnerstags von 15.00–17.30 Uhr

 

Gewerbeanmeldung – Checkliste

Wer muss sein Gewerbe anmelden?

Alle Selbständigen mit Ausnahme von Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen müssen Ihre Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anmelden.

Was ist vorab notwendig?

Klären Sie unbedingt, ob Ihr Gewerbe einer bestimmten Genehmigungspflicht unterliegt.
(s. Genehmigungspflicht)

Falls Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, halten Sie einen Auszug Ihres Eintrags zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweispapiere
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • gewerblicher Mietvertrag (falls vorhanden)
  • für Handwerker: Handwerkskarte
  • für Ausländer: Aufenthaltsgenehmigung
  • € 20.- für die Verwaltungsgebühr

Wo wird die Gewerbeanmeldung vorgenommen?

Zuständig für die Gewerbeanmeldung in Bornheim ist die Stadtverwaltung (Amt 3.3 Ordnungswesen, Gewerbeangelegenheiten), Rathausstraße 2,
53332 Bornheim (siehe Behörde).

Gewerbeanmeldung – Beratung

Was wir für Sie tun können

Die Gewerbeanmeldung ist im Grunde eine Formsache, die kaum einer intensiven Beratung bedarf. Allerdings unter einer Voraussetzung – Ihr Gewerbe ist nicht erlaubnispflichtig und unterliegt keinen besonderen Beschränkungen.

Sollte Ihr Gewerbe aber erlaubnispflichtig sein, sollten Sie dies mit der Gewerbemeldestelle genau besprechen. Bei der Vermittlung von Kontakten und der Begleitung des Prozesses stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Bauen und Investieren

Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Tipps, die Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens helfen sollen.  Diese beinhalten Informationen zu den einzelnen Schritten Ihres Vorhabens von der Planung über den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens bis hin zur Realisierung.

Überdies finden Sie Hinweise zu den jeweiligen Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Bornheim, die in das Verfahren einzubeziehen sind.

Wir hoffen Sie mit dieser sachkundigen Hilfestellung bei der Verwirklichung Ihres Vorhabens unterstützen zu können. Selbstverständlich begleiten wir Sie gerne im gesamten Investitions- und Genehmigungsverfahren und stehen Ihnen bei der Realisierung Ihres Vorhabens hilfreich zur Seite.

Inhalte dieser Rubrik:

Planungsphase: Standortsuche, Vorbereitung und Planung

Der Wachstumsprozess Ihres Unternehmens soll auch in Zukunft nachhaltig gesichert werden. Die betrieblichen Kennzahlen unterstützen Ihre Entscheidung zu expandieren und Sie suchen deshalb einen neuen Standort für Ihr Unternehmen.

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim unterstützt und berät Sie in dieser Situation gerne bei der Wahl des optimalen Standortes für Ihr Unternehmen. Wir bieten Ihnen Informationen zur:

  • Lage des neuen Betriebsgrundstückes, Anbindung an die öffentliche Infrastruktur (Autobahn, Flughafen, Bahnhof, ÖPNV etc.), Entfernung zu wichtigen Knotenpunkten, Kunden oder Lieferanten
  • Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes, planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Hierzu erhalten Sie und/oder Ihr Architekt / Unternehmensberater die kompletten Planunterlagen zu dem Grundstück bzw. zu dem entsprechenden Gewerbegebiet der Stadt Bornheim (Lageplan, Flurkarte, Bebauungsplan etc.)
  • Erschließungssituation des Grundstückes. Die Gewerbegrundstücke sind voll erschlossen (Straße, Kanal, Wasser); Informationen zu weiteren Versorgungsträgern (Gas, Strom, Telefon etc.) erhalten Sie bei uns aus erster Hand (siehe auch Preise am Standort).

Finanzierungsphase: Standortentscheidung, Finanzierung und Grundstückskauf

Für den Standort Ihrer Wahl erörtern wir mit Ihnen die auf Ihre Planungserfordernisse individuell zugeschnittene bzw. noch zu vermessende Grundstücksgröße und informieren Sie umfassend über Kaufpreis sowie sonstige Kosteneinflussgrößen für das Gewerbegrundstück. Den von Ihrem Architekten zu erstellenden Lageplan für Ihr Bauvorhaben stimmen wir insbesondere hinsichtlich der möglichen Grundstücksausnutzung und -anschlüsse, Grünanlagen, Zufahrten, Stellplatzerfordernisse, Zufahrten und ggf. zu berücksichtigender, straßenbegleitender Baum- und Laternenmaststandorte mit Ihnen ab.

Darauf aufbauend erhalten Sie ein genau auf Ihre Anforderungen abgestimmtes, formales Grundstücksangebot, das zusammen mit der Kostenkalkulation Ihres Architekten die Grundlage Ihrer Finanzierungsgespräche mit Banken und sonstigen Finanzierungsinstituten darstellt.

Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen auch gerne Ansprechpartner bei Kammern und unseren Gesellschafterbanken, die Sie in allen Fragen rund um die Finanzierung Ihres Bau- und Investitionsvorhabens und möglicher öffentlicher Fördermittel gerne beraten.

Bei Vorlage der Finanzierungszusage steht dem Vertragsabschluss für den Grundstückskauf nichts mehr im Wege. Sie erhalten von uns einen individuellen Kaufvertragsentwurf einschließlich Beschreibung, Lageplan, Ansichten und Schnitte Ihres Vorhabens. Nach Konsultation Ihres Steuerberaters und Klärung letzter vertraglicher Detailfragen vereinbaren wir gerne einen Beurkundungstermin für den Grundstückskauf für Sie bei dem vor Ort ansässigen Notar.

Wir freuen uns, Sie schon bald als neu ansiedelndes Unternehmen in Bornheim begrüßen zu dürfen.

Genehmigungsphase: Bauantrag und -genehmigung

Für einen vollständigen Bauantrag müssen die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen vorliegen, die Sie im Vorfeld Ihrer Antragstellung bereits vorbereiten sollten.

  1. Bauantrag
    mit Unterschriften und Angabe der Antragsart (kleiner oder großer Sonderbau)
  2. Lageplan
    insbesondere mit Angaben über Erschließung, Abstandsflächen, Baulasten, Stellplätzen und bei Vorhaben im Plangebiet mit Darstellung der Festsetzungen
  3. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  4. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Angaben über den vorbeugenden und baulichen Brandschutz
  5. Brandschutzkonzept
    bei großen Sonderbauten (Vorhaben nach § 68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW bzw. vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern)
  6. Baubeschreibung
    mit Stellplatznachweis
  7. Gewerbliche Betriebsbeschreibung
    ggf. mit notwendigen weiteren Erläuterungen und besonderen Unterlagen, Nachweisen für die Beurteilung durch die Fachbehörden
  8. Berechnungen
    Nutzflächen, umbauter Raum, Rohbaukosten/Herstellungskosten

Die relevanten Bauanträge können Sie sich aus dem Formulardepot des Fachbereichs Städtebau der Stadt Bornheim jederzeit online herunter laden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die oben genannten Unterlagen mindestens in 5-facher Ausfertigung eingereicht werden müssen.

Von großer Bedeutsamkeit ist es, die genehmigungsrelevanten Punkte frühzeitig im Vorfeld der Antragsstellung zu klären. Selbstverständlich stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen die Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim zur Verfügung.

Für die Belange Immissionsschutz, Brandschutz, Arbeitsschutz, Stellplatzerfordernisse etc. können Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die Bauaufsicht wenden:

Stadt Bornheim
Bauaufsicht
Herr Steinborn
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Tel.: 02222/945-318

Die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens erfordert die Anpflanzung privater Grünflächen und teilweise auch die Herstellung ökologischer Ausgleichsflächen. Fragen in diesem Zusammenhang richten Sie bitte an die Stabstelle Umwelt und Agenda:

Stadt Bornheim
Stabstelle Umwelt und Agenda
Herr Dr. Paulus
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Tel.: 02222/945-308

Bauphase

Sobald Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt, können Sie „loslegen“. Wir stehen Ihnen auch während der Bauphase gerne zur Verfügung, wenn es zu Problemen bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens kommen sollte. Deshalb sind wir dankbar, wenn Sie uns vor Beginn Ihrer Baumaßnahme einen Ansprechpartner bzw. Ihren Bauleiter schriftlich mitteilen.

Öffentlichkeitsarbeit

Für viele Unternehmen wichtig und deshalb nicht zu vergessen ist die begleitende Öffentlichkeits- und Pressearbeit bereits während der Bauphase. Sofern Sie einen öffentlichkeitswirksamen 1. Spatenstich oder eine Grundsteinlegung planen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Nicht zuletzt bei der Ankündigung eines offiziellen Eröffnungstermins Ihres Unternehmens am neuen Standort in Bornheim in den lokalen Medien können Sie auf unsere organisatorische Erfahrung bauen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Betriebsphase

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim begleitet und betreut Sie auch nach Ihrer Eröffnung und dem Beginn Ihrer Betriebstätigkeit am Wirtschaftsstandort Bornheim. Hier bekommen Sie Hilfe bei Betriebserweiterungen und anderen betrieblichen Anliegen, allgemeine Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim und zu Fördermitteln, sowie Kontakte zu unternehmerischen Netzwerken.

Der Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim ist: Herr Römer, 02222/945-339, sebastian.roemer@stadt-bornheim.de

Finanzen

Inhalte dieser Rubrik:

  • Nationale Förderung – Welche Fördermittel können im Inland in Anspruch genommen werden?
  • EU-Förderung – Welche Fördermittel können von der EU in Anspruch genommen werden?
  • Versicherungen – Welche betrieblichen Versicherungen sollten Sie abschließen?
    Was ist beim Thema Rentenversicherung zu beachten?
  • Beratung – Wer kann weiterhelfen?

Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus

Liquiditätssicherung für Unternehmen in der Corona-Krise

Bund und Land halten zur Bewältigung der Krise neben der NRW-Soforthilfe weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bereit. Insbesondere zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gibt es verschiedene Finanzierungsangebote. In diesem Kontext laden die NRW.Innovationspartner zu einer kostenlosen Webinarreihe ein, bei der Sie sich über die verschiedenen Finanzierungsangebote informieren können.

Die Aufzeichnungen der Webinare finden Sie hier.

Die NRW.Innovationspartner unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Innovations- und Digitalisierungsvorhaben. Hoch spezialisierte Institutionen begleiten Sie mit regional und fachlich differenzierten Beratungsangeboten bei der Planung, Umsetzung und Finanzierung ihrer Projekte.

Das wollen deutsche Unternehmen jetzt wissen

Wo bekomme ich schnell Unterstützung her, wenn ich mein Geschäft vorübergehend schließen oder meine Dienstleistungen einstellen muss? Lohnt sich jetzt noch ein betrieblicher Pandemieplan? Wo bekomme ich aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben? Wie bekomme ich Ersatz für Ausfälle? Was ist mit Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Krediten oder Dienstreisen? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen hat Ihnen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer FAQ-Liste zusammengestellt.

Creditreform: Informationen in der Krise

Creditreform stellt Ihnen in kompakter Form Tipps und Kontakte bereit, die Ihnen als Unternehmen wirtschaftlich in der Krisensituation weiterhelfen können.
Weitere Infos finden Sie hier.

Finanzen – Nationale Förderung

Fördermittel in NRW

Bildungsscheck NRW

Seit Inkrafttreten der neuen ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 des Landes NRW am 1. März 2019 ist die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks durch Selbstständige wieder möglich. Hierzu zählen neben Solo-Selbstständigen auch mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Diese können im individuellen Zugang einen Bildungsscheck erhalten, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Im betrieblichen Zugang können Mitarbeiter den Bildungsscheck beispielsweise für Online-Seminare und Inhouse-Schulungen in Anspruch nehmen.
Ausführliche Informationen zum Bildungsscheck erhalten sie unter: https://www.regionalagentur.net/betriebe-beschaeftigte/bildungsscheck-nrw/

Beratungsscheck Potenzialberatung

Mittelständische Unternehmen ab einer Größe von 10 Mitarbeitenden können von den Fördermitteln des Landes NRW für Potenzialberatung profitieren. Im Rahmen der fünf Themenbereiche Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, demografischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit können die Betriebe Unterstützung bei der Erarbeitung betriebsspezifischer Lösungen erhalten. Die Förderung umfasst maximal 10 Tagewerke (zu 50%, maximal aber 500 € je Tag). Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.regionalagentur.net/betriebe-beschaeftigte/potentialberatung/

Förderlotse:

Wegweiser durch die Förderprogramme für Gründer

Damit aus guten, vielversprechenden Geschäftsideen erfolgreiche Unternehmen werden, brauchen Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen eine solide und ausreichende Startfinanzierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet deshalb ein vielfältiges Instrumentarium an geeigneten Finanzierungsbausteinen an. Sie orientieren sich an den besonderen Herausforderungen der Vorgründungs-, Gründungs- und Wachstumsphase. Die wichtigsten Förderprogramme für diese Zielgruppe stellt das BMWi in der Broschüre Förderlotse – Wegweiser durch die Förderprogramme für Gründer vor.

Das Spektrum ist breit gefächert: Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Startphase gehören genauso dazu wie Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln oder passgenaue Programme zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis hin zur Förderung junger Unternehmen auf ausländischen Märkten.

Den vollständigen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und deren Kombinationsmöglichkeiten hält die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereit.

Förderbanken und Kredite

Die Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung ist in der Regel auch mit größeren Investitionen verbunden. Gerade für diesen Bereich gibt es eine Reihe von Fördermitteln und zinsgünstigen Krediten, die Sie in Anspruch nehmen können. Primär werden diese Mittel über die KfW-Mittelstandsbank und die NRW.BANK vergeben.

Die KfW-Mittelstandsbank bündelt alle Angebote für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen. Sie fördert Investitionen deutscher Unternehmen im In- und Ausland. Ergänzend zur Investitionsfinanzierung bietet die KfW Mittelstandsbank Existenzgründern und jungen Unternehmen Finanzierungs- und Krisenberatung an.
Die NRW.BANK ist die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen. Als wettbewerbsneutraler Partner der Banken und Sparkassen setzt sie das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte u.a. in der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung ein.
Die Mittel können bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Die Banken sind über aktuelle Kreditprogramme informiert und können Sie individuell beraten.

Fehlende Sicherheiten bei einem Kreditantrag können durch Bürgschaften ersetzt werden. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht mittelständischen Unternehmern und Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für 80 Prozent des Darlehensbetrages (maximal 1.000.000 Euro) eine so genannte Ausfallbürgschaft gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können und hilft Ihnen, eine Erfolg versprechende Geschäftsidee und Investition zu realisieren.

Fördermittel-Beratung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern. Hier finden Sie Infos zur Unternehmensberatung der BAFA.

Die Fördermitteldatenbank der Region Köln/Bonn COMPASS unterstützt Unternehmen bei der Akquirierung von Fördermitteln aus unterschiedlichsten Förderprogrammen.

Hilfe bei der Homeoffice-Einrichtung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sein bekanntes Förderprogramm „go-digital“ um die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Mit Hilfe des Programms können Fördernehmer bis zu 50 Prozent ihrer Nettoausgaben für unterschiedliche Leistungen bezuschussen lassen, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise die Einrichtung spezifischer Software und Kommunikationstools oder Cloud-Lösungen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.htm oder https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Kurzmeldungen/Aktuelles/2020/200320-go-digital-homeoffice.html

Der Weg in die Digitalisierung mit go digital – so funktioniert‘s:

  1. Auf der Beraterlandkarte finden Sie Ihr autorisiertes Beratungsunternehmen
  2. Sie schließen mit diesem einen Beratervertrag
  3. Das autorisierte Beraterunternehmen übernimmt die weiteren Schritte des Antragverfahrens und stellt den Förderantrag
  4. Sobald die Bewilligung vorliegt, startet der Beratungs- und Umsetzungsprozess

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19.05.2020 zudem Förderrichtlinien für das Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ veröffentlicht. Mit diesem neuen Programm ergänzt das BMWi seine Digitalisierungsförderung (Go-Digital: Fördergegenstand Beratung) um die Fördergegenstände „Investition“ und „Qualifizierung“.

Das Online-Antragsportal zum Programm „Digital jetzt“ ist seit dem 07.09.2020 hier verfügbar.

Eine Übersicht über die Förderprogramme in NRW zur Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen vor der Gründung sowie die ersten 2 Jahre nach der Gründung, ab dem 3. Jahr nach Gründung und ab dem 5. Jahr hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg zusammengestellt. Hier finden Sie den Flyer Stand 08/2020

Für die Auswahl geeigneter Förderprogramme vermitteln wir Unternehmen, die sich in Bornheim ansiedeln wollen, gerne einen kompetenten Ansprechpartner für eine persönliche  Beratung.

Spezielle Förderprogramme:

Mikromezzaninfonds Deutschland
Kleine Beteiligungen für Gründer, kleine und junge Unternehmen in NRW

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat 2013 einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fond bietet Existenzgründern sowie kleinen und jungen Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren.

Es richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.

Erwartet wird eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit, die eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lässt.

Für Rückfragen zu den Beteiligungsmöglichkeiten aus dem Fonds stehen Ihnen die KGB NRW (Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH) und die Bürgschaftsbank NRW zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den  Publikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie unter  www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kleine und mittlere Unternehmen (< 250 MA) haben die Möglichkeit, über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie einen Zuschuss zu innovativen Forschungsprojekten zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zim.de

Darüber hinaus bietet die ZENIT GmbH (Zentrum für Innovation und Technik in NRW) Unterstützung bei Fragen zu den Förderprogrammen und der Antragstellung. Weitere Informationen können Sie hier abrufen.

 

Sonderfonds Energieeffizienz der KfW-Bank

Nach Aussagen von Energieberatern können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 20 Prozent der jährlichen Energiekosten sparen. Oft ist es jedoch schwierig, die größten Energieverbraucher in einem komplexen Betrieb zu ermitteln. Hier zeigen professionelle und unabhängige Energieberater Einsparpotenziale auf und schlagen konkrete Maßnahmen zur Verbesserungen der Energiebilanz vor.
Um die Unternehmen bei der Finanzierung der anfallenden Beratungskosten zu unterstützen, haben die KfW Förderbank und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“ gegründet. Zuschüsse gibt es sowohl für eine erste Einschätzung der betrieblichen Energieeffizienz, also eine so genannte Initialberatung, als auch für eine vertiefende Analyse, die Detailberatung.
Im Rahmen der Initialberatung werden das Einsparpotenzial identifiziert und erste Umsetzungsvorschläge gegeben. Weist die Erstanalyse größere Schwachstellen auf, kann eine detaillierte Beratung folgen. Hierbei werden die jeweiligen Einsparziele unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehend bewertet, um ein konkretes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erstellen. Die Detailberatung kann aber auch ohne vorhergehende Initialberatung in Anspruch genommen werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können für beide Arten der Beratung den Sonderfonds Energieeffizienz in Anspruch nehmen. Für eine ein- bis zweitägige Initialberatung erhalten Unternehmen – nach entsprechender Zusage der KfW – einen Zuschuss in Höhe von jeweils 80 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro. Bei einer Detailberatung beträgt der anteilige Zuschuss 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars (800 Euro) – bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Der Beratungszeitraum kann sich über acht Monate erstrecken.

Beantragt werden können die Zuschüsse bei den jeweiligen Regionalpartnern der KfW. Für den Rhein-Sieg-Kreis hat diese Aufgabe die IHK Bonn/Rhein-Sieg übernommen.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim leistet gerne im Vorfeld Unterstützung bei der Antragstellung (Herr Römer, 02222/945-339).

Weitere Informationen zum Sonderfonds Energieeffizienz sind unter energiemanagement-und-energieeffizienz.de erhältlich.

Das Klimaprofit Center NRW

Seit dem 31. Mai 2016 steht Ihnen ein Service der EnergieAgentur.NRW im Auftrag des Umweltministeriums NRW zur Verfügung: das Klimaprofit Center NRW. Es bündelt auf einer übersichtlichen Internetplattform Informationen und Angebote rund um den Klimaschutz für Unternehmen in NRW. Unter anderem finden Sie mit Hilfe des Förder.Navi passende Förderprogramme des Landes und des Bundes, Klimaschutznetzwerke in NRW, kostenfreie und kostenpflichtige Beratungen, eine Energieeffizienz-Expertenliste sowie eine Telefon-Hotline. Weitere Informationen finden Sie unter www.energieagentur.nrw.

 

 

Finanzen – Nationale Förderung weiterlesen

Finanzen – EU-Förderung

EFRE NRW

Das von der Landesregierung erstellte Operationelle Programm Nordrhein-Westfalens für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP EFRE NRW) ist ein umfassendes Förderpaket, das neue Technologien und innovative Unternehmen fördert. Damit soll intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum für das Land NRW erreicht werden.

Thematische Förderschwerpunkte sind die Bereiche Innovation, kleine und mittlere Unternehmen, Klimaschutz, Städtebau und das Programm REACT-EU – eine Aufbauhilfe der Europäischen Union, mit der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid19-Pandemie in Europa abgefedert werden sollen. Diese REACT-EU-Mittel werden gezielt verwendet, um die digitale und grüne Transformation in Nordrhein-Westfalen voranzubringen.

Grundsätzliche Informationen zum Operationellen Programm EFRE Nordrhein-Westfalen finden sie hier.

Finanzen – Versicherungen

Bei Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung sollten Sie auch über einen ausreichenden Versicherungsschutz nachdenken. Welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind, hängt zu sehr von der spezifischen Situation Ihres Unternehmens ab, als dass sich eine allgemeingültige Empfehlung geben lässt. Hier finden Sie deshalb zunächst eine Auflistung der wichtigsten Versicherungsarten:

  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
    Kommt für Schäden gegenüber Dritten auf
  • Produkt-Haftpflichtversicherung
    Tritt ein, wenn Dritte Schäden durch gelieferte Produkte erleiden
  • Kreditversicherung
    Absicherung ausstehender Zahlungen von Schuldnern (bspw. bei Insolvenz des Schuldners)
  • Einbruch-Diebstahl-Versicherung
    Erstattet Schäden durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus
  • Betriebs-Unterbrechungsversicherung
    Bei Unterbrechungen des betrieblichen Ablaufs durch Feuer, Maschinen-, EDV- oder Telefonausfall erstattet die Versicherung die Kosten für den laufenden Betrieb (Miete, Gehälter, etc.)

Neben den hier aufgezählten gibt es eine ganze Reihe weiterer Versicherungsarten. Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Gespräch mit einer Versicherung, um Ihren individuellen Bedarf zu klären.

Der Deutsche Versicherungs-Schutzverband bietet Versicherungsanalysen zur Klärung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs.

Finanzen – Beratung

Was können wir für Sie tun?

Bei der Frage der Finanzierung Ihrer Investitionsentscheidung sollten Sie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln abklären.

Wir vermitteln Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner für eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Fördermittelberatung:

Kreissparkasse Köln
Firmenkundendirektion Vorgebirge/Voreifel

Ralf Wolff (Firmenkundendirektor)
Tel. 02 21 – 22 71 794

Oliver Kindermann (stellvertretender Firmenkundendirektor)
Tel. 02 21 – 22 74 795

Aachener Str. 7 – 13
53359 Rheinbach

Fax 0 22 26 – 9 48 99

eMail: info@ksk-koeln.de
http://www.ksk-koeln.de

Volksbank Köln Bonn eG
Oliver Keyser
Siegesstr. 23 – 25
53332 Bornheim

Tel. 0 22 22 – 74 134
Fax 0 22 22 – 74 179

eMail: oliver.keyser@volksbank-koeln-bonn.de
https://www.volksbank-koeln-bonn.de/

Rhein-Sieg-Kreis
Leiterin des Referates Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung
Regina Rosenstock
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Tel. 0 22 41 – 13 – 23 37
Fax 0 22 41 – 13 – 31 16
eMail: regina.rosenstock@rhein-sieg-kreis.de

Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Referat Existenzgründung und Unternehmensführung
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier

Handwerkskammer zu Köln Geschäftsstelle Bonn
Harald Hoch, MBA
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn

Tel. 02 28 – 60 47 9-60
Fax 02 28 – 60 47 9-66
email: hoch@hwk-koeln.de

Darüber hinaus empfehlen wir Existenzgründern auch das
Startercenter NRW – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Startercenter in Ihrer Nähe.

Finanzen – Links

Der Staat stellt der Wirtschaft in vielfältiger Weise öffentliche Finanzierungshilfen zur Verfügung. Die Finanzierungsprogramme der EU, des Bundes und der Länder sind sehr vielfältig, nicht immer leicht durchschaubar und zum Teil auch kombinierbar.

Anträge auf Fördermittel werden in der Regel von den Kreditinstituten gestellt, die diese der fördermittelgewährenden Stelle zuleiten.

Auf folgenden Webseiten können Sie sich einen ersten Überblick über bestehende Förderprogramme verschaffen:

http://www.kfw.de
Die NRW:BANK ist die zentrale Förderbank des Bundes und bietet viele Informationen zu Förderprogrammen und Gründerthemen.

http://www.nrwbank.de
Die Investitionsbank NRW ist für die Vergabe günstiger Kredite und Verwaltung von Fördermitteln auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

COMPASS Fördermitteldatenbank der Region Köln/Bonn
COMPASS unterstützt Unternehmen bei der Akquirierung von Fördermitteln aus unterschiedlichsten Förderprogrammen.

Internationales

Inhalte dieser Rubrik:

  • Auslandsmärkte – Informationen zur Vorbereitung einer Expansion Ihres Unternehmens auf ausländischen Märkten
  • Ausländerrecht – Informationen für ausländische Unternehmen zur Ansiedlung in Deutschland
  • Beschäftigung von Flüchtlingen – Informationen für inländische Unternehmen zu Voraussetzungen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten für die Beschäftigung von Migranten
  • Links – Internationales im Internet

Internationales – Auslandsmärkte

Vor der Aufnahme neuer geschäftlicher Aktivitäten im Ausland steht für jedes Unternehmen die kritische Prüfung der eigenen Möglichkeiten. Ob Sie bereits grenzüberschreitend tätig sind oder zum ersten Mal neue Märkte im Ausland anvisieren: Das Außenwirtschaftsportal des Landes NRW unterstützt Sie mit einem umfassenden Informations- und Serviceangebot von allen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Enterprise Europe Network ist das größte Netwerk von Informations- und Beratungsstellen in Europa, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen ist das Konsortium NRW.Europa, das Ihnen Publikatinen zu den unterschiedlichsten Themen bietet, wie zum Beispiel die Themenreihe „EU-Förderung konkret“. 

Im Themenheft „Förderprogramme der Entwicklungszusammenarbeit – Chancen für NRW-Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern“ erhalten Sie zahlreiche Informationen über Förderprogramme und Finanzierungshilfen, die Unternehmen aus NRW zum Teil mittelbar aber auch direkt nutzen können, um erste Schritte in Entwicklungs- und Schwellenländer zu gehen. Das Themenheft erhalten Sie hier.

Wirtschaftliches Wachstum findet heute vorwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern statt. Geschäftsmöglichkeiten in diesen Ländern bleiben aber häufig ungenutzt, da sie mit hohen wirtschaftlichen und politischen Risiken verbunden sein können. Um diese Risiken zu minimieren und das für einen erfolgreichen Ersteinstieg notwendige Know-how kostengünstig zu erwerben, bietet sich eine Beteiligung an Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) an. Business-Scouts bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg fungieren in diesem Kontext als Mittler zwischen Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit. Fachkundige Berater mit entwicklungspolitischem Know-how beraten Unternehmen ganz inidviduell zu den Kooperationsmöglichkeiten mit der deutschen EZ und ermöglichen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme zu entsprechenden Ansprechpartnern in den zuständigen Ministerien. Weitere Informationen zu den Business-Scouts bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg erhalten Sie hier.

Unternehmen, die auf ausländischen Märkten erfolgreich sein wollen, müssen den relevanten Markt kennen. Dazu gehört das Wissen um rechtlich und steuerliche Bedingungen ebenso wie die Kenntnis der Menschen, Institutionen und Kultur des Landes. Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sind die Partner der deutschen Wirtschaft, wenn es um den Zugang zu ausländischen Märkten geht:

http://www.ahk.de

Die deutschen Auslandshandelskammern sind Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammern, Verbänden und Wirtschaftsförderungseinrichtungen und bieten Unternehmen aller Branchen ihre Dienstleistungen an. Dazu gehören:

  • Absatzberatung
    Von der Analyse der Vertriebsstrukturen über die Präsentation der Produkte bis hin zur Vermittlung persönlicher Kontakte.
  • Markstudien
    Analyse ausgehend vom makroökonomischen und regulatorischen Umfeld bis hin zu konkurrierenden Marktteilnehmern und zur Positionierung des Produktangebots.
  • Rechtsauskünfte
    Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Firmengründung und allen landesspezifischen Rechtsvorgängen.
  • Terminorganisation
    Reiseorganisation und Vereinbarung von Geschäftsterminen sowie fremdsprachliche Begleitung.

 

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim vermittelt für ortsansässige Unternehmen gerne auch den Kontakt zur zuständigen öffentliche Beratungsstelle, wenn es um die Erschließung neuer Märkte im Ausland geht.

Internationales – Ausländerrecht

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim unterstützt ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung am Standort Bornheim. Wenn Sie nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stammen, helfen wir Ihnen insbesondere auch bei dem Kontakt mit den zuständigen Behörden, damit Sie im Rahmen des ausländerrechtlichen Verfahrens möglichst einfach die notwendigen Genehmigungen für Ihr Unternehmen in Deutschland (z.B. uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung) erhalten.

Im Abhängigkeit vom Herkunftsland gibt es in Deutschland unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

  • Europäische Union: Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und unterliegen keinen Restriktionen. Sie können ohne Formalitäten nach Deutschland einreisen und wie ein Inländer Ihr Unternehmen gründen.
  • Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA, Puerto Rico: Angehörige dieser Staaten können zunächst mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die erforderliche unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der zuständigen lokalen  Ausländerbehörde (Service Center) beantragen.
  • Andere Staaten: Angehörige anderer Staaten müssen die Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen konsularischen Vertretung im Heimatland des Unternehmens beantragen. Je nach Herkunftsland gelten sehr unterschiedliche Regelungen, die Sie beim  Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erfragen können.

Die Bearbeitung Ihrer Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen vor Ort obliegt der lokal zuständigen Ausländerbehörde, die in der Regel unter Hinzuziehung externer Beratung das Anliegen eines Ausländers, in Deutschland unternehmerisch tätig zu werden, prüft. Ausländer müssen dazu Belege über ihre Absicht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, beibringen. Dies können z.B. Business-Pläne oder Finanzunterlagen sein. Was im individuellen Fall notwendig ist, sollten Sie vorab mit der lokalen Ausländerbehörde klären.

Erkundigen Sie sich auch nach weiteren deutschen Beratungseinrichtungen vor Ort, die Ihnen weiterhelfen können. So gibt es beispielsweise in sehr vielen Staaten eine  deutsche Auslandshandelskammer, die Sie kompetent beraten kann.

Internationales – Beschäftigung von Flüchtlingen

Die aktuelle Migrationsbewegung stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, die auch für Unternehmen von großer Bedeutung sind.

Einerseits bietet der Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte neue Chancen und Potentiale für Unternehmen zur Überwindung des Fachkräftemangels in Deutschland und durch die Beschäftigung von Flüchtlingen wird ein wichtiger Beitrag zu deren Integration geleistet. Internationales – Beschäftigung von Flüchtlingen weiterlesen

Internationales – Links

https://trade.nrwglobalbusiness.com/
Außenwirtschaftsportal Nordrhein-Westfalen

http://www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt – Informationen zur Visumspflicht bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sowie der Suche nach Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

http://www.ahk.de
Übersicht deutscher Auslandshandelskammern

http://www.ihk-bonn.de
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bereich International